Übersicht der Möglichkeiten zur Verbringung von Schweinen zur Schlachtung bei ASP-Ausbruch beim Wildschwein

 

 

Herkunftsbetrieb

Gefährdetes Gebiet

Pufferzone

Freies Inland (außerhalb der Restriktionszone)

Schlachtbetrieb

Gefährdetes Gebiet

Genehmigung möglich nach Variante 1*
(u. a.  klinische Untersuchung und Probennahme)

Keine Einschränkung

Keine Einschränkung

Pufferzone

Genehmigung möglich nach Variante 1*
(u. a.  klinische Untersuchung und Probennahme)

Keine Einschränkung

Keine Einschränkung

Freies Inland (außerhalb der Restriktions-zone)

Genehmigung möglich nach Variante 1*
(u. a.  klinische Untersuchung und Probennahme)

Keine Einschränkung

Keine Einschränkung

Andere EU-Mitgliedstaaten

Verbot!

Genehmigung möglich nach Variante 5*                (u. a. klinische Untersuchung und Probennahme)

Genehmigung möglich nach Variante 7               

Drittländer

Verbot!

Genehmigung möglich nach Variante 5*                     (u. a. klinische Untersuchung und Probennahme)

Genehmigung möglich nach Variante 7               

*Die Rechtsgrundlage (SchweinepestVO sowie Durchführungsbeschluss 2014/709/EU) gibt hier 2 Möglichkeiten der Verbringungsuntersuchungen vor: die „Anlassuntersuchung“ sowie die „Statusuntersuchung“. Bei der „Statusuntersuchung“ sind die Bedingungen für die Verbringungen erleichtert (u. a. geringere Anzahl von Proben). Für Schweinehalter, die häufig Tiere verbringen müssen, wird diese Möglichkeit zur Erleichterung der Verbringung empfohlen. Der Erhalt des „Status“ kann frühestens 4 Monate nach der ersten Untersuchung erteilt werden.

 

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