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Untersuchung von Futtermitteln auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
Allgemeines
In der EU sind für die Verwendung als Futtermittel bestimmte gentechnisch veränderte (gv)-Sorten von Soja, Mais, Raps, Zuckerrübe und Baumwolle zugelassen. Während Baumwollprodukte als Futtermittelbestandteile in Deutschland kaum eine Rolle spielen, gehören Soja- Mais-, Raps- und Zuckerrübenprodukte zu den Hauptbestandteilen von Mischfuttermitteln.
Nach Angaben des Deutschen Verbands Tiernahrung e. V. (DVT) sind Sojaprodukte nach Weizen die größte Einzelfuttermittelgruppe im Mischfutter. Die bedeutendsten Anbauländer und damit Exporteure in die EU für Soja sind die USA, Argentinien und Brasilien. In den USA und Argentinien werden fast ausschließlich (90 bzw. 98 %) gv-Sojabohnen angebaut.
Für Mais und Raps ist die EU weitgehend Selbstversorger. Nur in geringem Umfang werden Mais- und Rapsprodukte aus Ländern, die gv-Sorten anbauen, in die EU importiert. Maiskleber wird überwiegend aus den USA importiert, dort werden auch gv-Mais Sorten, die in der EU nicht zugelassen sind und daher nicht eingeführt werden dürfen, angebaut. Während in der EU derzeit kein Anbau von gv-Raps und gv-Zuckerrübe stattfindet, wird gv-Mais in einigen EU-Ländern (hauptsächlich in Spanien), angebaut. (Quelle: www.transgen.de)
Rechtsgrundlagen
Nach der der Verordnung 1829/2003 EG sind Futtermittel, die zugelassene GVO enthalten, daraus bestehen oder aus solchen hergestellt wurden, zu kennzeichnen. Für die Kennzeichnung gilt dabei ein Schwellenwert von 0,9 %. Gehalte von in der EU zugelassenen GVO unter 0,9 % müssen nicht gekennzeichnet werden, wenn es sich nachweisbar um zufällige oder technisch nicht vermeidbare Verunreinigungen handelt. Bei Überschreitung des Schwellenwertes von 0,9 % besteht jedoch grundsätzlich Kennzeichnungspflicht.
Ergebnisse
Die Einhaltung der oben beschriebenen Kennzeichnungspflicht und das mögliche Vorliegen von nicht zugelassenen GVO werden vom LGL geprüft. Die seit 2008 untersuchten Probenarten und deren Verteilung sind der Abbildung zu entnehmen. Die aufgeschlüsselten Untersuchungszahlen und Beanstandungen werden in Tabelle 1 dargestellt.
Bei der Interpretation der gezeigten Auswertung muss immer berücksichtigt werden, dass am LGL die Untersuchungen auf GVO stets risikoorientiert veranlasst werden. Dabei spielt der Verdacht auf eine falsche oder fehlerhafte Kennzeichnung ebenso eine Rolle, wie der potentielle Einsatz oder die mögliche Kontamination mit zugelassenen und nicht zugelassenen GVO. Diese Form der individuellen Betrachtung jeder einzelnen Futtermittelprobe ermöglicht somit keinen direkten Rückschluss auf die Anwendung, Verbreitung oder die generelle Beanstandungssituation bei Futtermitteln.

Abbildung: Probenübersicht Untersuchung von Futtermitteln auf GVO (Quelle TIZIAN)
Futtermittelart | Anzahl | davon | Anzahl | davon positiv | davon beanstandet | Beanstandungs- quote |
---|---|---|---|---|---|---|
Einzelfuttermittel | 240 | Soja | 132 | 96 | 11 | 8,3% |
Mais | 35 | 5 | 0 | 0,0% | ||
Raps | 31 | 4 | 0 | 0,0% | ||
Lein | 21 | 13 | 13 | 61,9%* | ||
sonstige Einzelfutter | 21 | 2 | 0 | 0,0% | ||
Mischfuttermittel | 247 | Alleinfuttermittel | 82 | 23 | 7 | 8,5% |
Ergänzungsfuttermittel | 151 | 34 | 16 | 10,6% | ||
Milchleistungsfutter | 14 | 3 | 1 | 7,1% | ||
Zusatzstoffe (Vitamin B2) |
2 | Zusatzstoffe | 2 | 1 | 1 | 50,0%* |
Gesamt (seit 2008) | 489 | 181 | 49 | 10,0% |
*erhöhte Beanstandungsquote aufgrund gezielter Untersuchung nach konkreten Vorfällen
Eine der häufigsten Beanstandungsgründe ist das Vorhandensein von Spuren zugelassener GVOs in als gv-frei deklarierten Einzelfuttermitteln, was auf eine gewisse Kontamination bei der Ernte der Rohstoffe, sowie der Lagerung und Verarbeitung von Futtermitteln schließen lässt. Ein Trend zu einer höheren Beanstandungsquote von Futtermitteln bezüglich GVO Kontaminationen lässt sich aus Tabelle 2 nicht grundsätzlich ableiten.
Jahr | Untersuchte Proben | Beanstandete Proben | Beanstandungsquote % |
---|---|---|---|
2007 | 58 | 2 | 3,0 |
2008 | 114 | 7 | 6,1 |
2009 | 75 | 21 | 28,0* |
2010 | 52 | 2 | 3,9 |
2011 | 41 | 1 | 2,4 |
2012 | 59 | 2 | 3,4 |
2013 | 55 | 3 | 5,5 |
2014 | 41 | 3 | 7,0 |
Gesamt | 495 | 41 | 8,3 |
Quelle: LGL-Jahresberichte
* Hohe Beanstandungsquote resultiert aus gezielter Untersuchung nach Schnellwarnungen (hier: Spuren der zum damaligen Zeitpunkt in der EU nicht zugelassenen Pflanzenlinien Mais MON88017 bzw.
Leinsamen FP-9678)