setHeader(); ?>

Gesundheit: ÖGD-Handbuch

Hinweis!

Für externe Nutzer sind über das Internet nur die Übersichtsseiten, z.B. die Aufgabenlisten, freigeschaltet. Die Materialien sind nicht zugänglich, wenn es sich um behördeninterne Dokumente handelt oder die Dokumente urheberrechtlich geschützt sind. Wir bitten um Verständnis für die Nutzungseinschränkung.

3.1 Physikalische Faktoren - Lärm

Materialsammlung (A – A1A2; BB1B2 B3; C)

Relevanz: unabdingbar unabdingbar;wünschenswert wünschenswert; Hintergrundinfo Hintergrundinfo


A Rechtsgrundlagen

A1 Gesetze, Verordnungen

Relevanz wünschenswert
Relevanz wünschenswert

16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung)
Anmerkung: Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche sind in der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Immissionsgrenzwerte festgelegt. Diese sind jedoch nur beim Neubau oder bei wesentlichen Änderungen von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen gültig.


Relevanz wünschenswert

18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung)
Anmerkung: Regelung von Immissionsrichtwerten und des Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren.


Relevanz wünschenswert

24. BImSchV (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung)
Anmerkung: Enthält bauliche Schallschutzmaßnahmen an den betroffenen Wohngebäuden


Relevanz wünschenswert
Relevanz wünschenswert

FluLärmG
Anmerkung: Definiert Lärmschutzbereiche mit 2 Schutzzonen. In den Lärmschutzzonen gelten bauliche Einschränkungen, Eigentümer von Grundstücken haben bei Nutzungseinschränkungen Anspruch auf Entschädigung, sowie auf Aufwandserstattung für bauliche Schallschutzmaßnahmen.
Mit Novellierung des Fluglärmgesetzes am 7. Juni 2007 wurden die Grenzwerte für die Lärmschutzzonen um 10 bis 15 Dezibel verschärft. Bei Neu- und Ausbau eines Flugplatzes sind nochmals deutlich abgesenkte Grenzwerte festgelegt. Weiterhin müssen an Flughäfen mit relevantem Nachtflugbetrieb auch spezifische Nacht-Schutzzonen festgelegt werden.


Relevanz wünschenswert
OWiG

Anmerkung: Schutz der Nachbarschaft vor erheblicher Belästigung durch Lärm


Relevanz unabdingbar


A2 Verwaltungsvorschriften / Vollzugshinweise

Relevanz wünschenswert

TA Lärm
Anmerkungen: Enthält konkrete Pflichten und detaillierte Vorgaben, nach denen der Lärmschutz bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen geregelt ist.


Relevanz wünschenswert

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen (PDF)
Anmerkung: Enthält neben Immissionsrichtwerten das Verfahren zur Ermittlung des Beurteilungspegels und Hinweise für Lärmminderungsmaßnahmen.



B Beurteilungsgrundlagen

B1 Veröffentlichungen von Fachbehörden
(Richtlinien, Empfehlungen, Merkblätter, Checklisten)

Relevanz Hintergrundinfo
Relevanz Hintergrundinfo
Relevanz wuenschenswert
Relevanz Hintergrundinfo
Relevanz Hintergrundinfo
Relevanz Hintergrundinfo
Relevanz Hintergrundinfo


B2 Technische Normen und Regeln

Relevanz Hintergrundinfo

DIN 18005: Schallschutz im Städtebau


Relevanz Hintergrundinfo

DIN 15905-5: Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallungstechnik


Relevanz Hintergrundinfo

ISO 1999, Januar 1990: Acoustics – determination of occupational noise exposure and estimation of noise-induced hearing impairment


Relevanz Hintergrundinfo

DIN EN ISO 7029, Mai 2000: Akustik: Statistische Verteilung von Hörschwellen als eine Funktion des Alters


DIN 45680, Norm , 1997-03: Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft


StrLärmSchRL, Verwaltungsvorschrift , 2007-11-23: Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV)



B3 Nichtbehördliche Veröffentlichungen
(Richtlinien, Empfehlungen, Merkblätter, Checklisten)

Relevanz Hintergrundinfo


C Weiterführende Informationen

Relevanz Hintergrundinfo
Relevanz Hintergrundinfo
Relevanz Hintergrundinfo
Relevanz Hintergrundinfo