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Gesundheit: ÖGD-Handbuch

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4.7 Fachliche Beratung und Mitwirkung im Rahmen der Heimaufsicht

  • Gesetzliche Grundlagen:

  • PfleWoqG Art. 3, 11, 12, 16, 18, 19, 20
    IfSG §§ 16, 36
    TrinkwV 2001 §§ 18, 19
    GDG Art. 14, 16
    BayBGG

Kurzbeschreibung/ besondere Tätigkeitsmerkmale:

- Prüfung der medizinischen, pflegerischen und pädagogischen Versorgung nach dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse

- Prüfung von Konzepten der Einrichtung
- Prüfung der Umsetzung der Qualitätsanforderungen für stationäre Einrichtungen aus Art.3 sowie für betreute Wohnformen aus Art. 19, 20
- Fachliche Beratung für Bewohner, Angehörige und Einrichtung aus Art. 16, 18

Ziel:

Sicherung der Lebensqualität von Bewohnern stationärer Einrichtungen und betreuter Wohnformen