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4.12 Nachgehende Betreuung
Gesetzliche Grundlagen
- SchKG § 2
- BaySchwBerG Art. 6, 11
Kurzbeschreibung / besondere Tätigkeitsmerkmale
- Beratung und Unterstützung von Eltern mit Kindern bis zum dritten Lebensjahr
- Beratung von Frauen nach einem Schwangerschaftsabbruch
- Beratung von Frauen nach Fehl- oder Totgeburt
- Gruppenpädagogische Angebote für Eltern und Multiplikatoren
Ziel
Stärkung der Lebens- und Elternkompetenz