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Gesundheit: ÖGD-Handbuch

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4.9 Schulgesundheitspflege

Aufgabenbeschreibung

I. was? Gegenstand

  • Schuleingangsuntersuchung (Schuleingangsscreening, schulärztliche Untersuchung)
  • Impfberatung und Impfungen
  • Erhebung und Dokumentation von Daten zur Gesundheitsberichterstattung
  • Beratung über und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention (siehe Kapitel 4.2 Allgemeine gesundheitliche Aufklärung und Prävention)
  • Erstellen ärztlicher Zeugnisse und Gutachten (siehe Kapitel 5 ).


II. wer? Institutionen, beteiligte Berufsgruppen, Schnittstellen (z. B. Gewerbeaufsicht, MDK)

  • Gesundheitsamt (Ärzte, Sozialmedizinische Assistentinnen (SMA)
  • Schnittstellen: Kindertageseinrichtungen, Schulen, Jugendämter, medizinisch und therapeutisch tätige Einrichtungen und Praxen

III. warum? Zielsetzung

  • Schuleingangsuntersuchung:
    • Feststellung, ob das schulpflichtige Kind aus gesundheitlicher Sicht am Unterricht Erfolg versprechend - bei Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zumindest aktiv - wird teilnehmen können
    • Erkennung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Behinderungen, Entwicklungsverzögerungen oder Förderbedarf
    • Beratung auch über weitere Hilfe leistende Stellen oder Personen insbesondere für diagnostische und therapeutische Möglichkeiten sowie der Ableitung von Empfehlungen zur Gestaltung des Schulalltags
    • Mitwirkung bei der Beratung zur Auswahl der geeigneten Schulform oder schulvorbereitender Einrichtungen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
  • Schließung von Impflücken
  • Erhebung bevölkerungsbezogener Gesundheitsparameter


IV. wann? Anlass bzw. Häufigkeit der Aufgabe

Daueraufgabe:

  • Schuleingangsuntersuchung bei allen Kindern im Jahr vor der Einschulung: Screening durch Sozialmedizinische Assistenten, in besonderen Fällen zusätzliche ärztliche Untersuchung
  • Impfrecall flächendeckend im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung
  • Impfbuchkontrolle flächendeckend einmal jährlich in den sechsten Klassen

Sonstige schulärztliche Tätigkeit: Anlassbezogen


V. wie? Umfang der Aufgabe (ggf. exemplarisch)

Von der Schulgesundheitspflege sind die Volksschulen, Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen sowie die Förderschulen erfasst. An Förderschulen, mit Ausnahme der Schulen zur individuellen Sprachförderung, zur individuellen Lernförderung und zur Erziehungshilfe, können die schulärztlichen Tätigkeiten den jeweiligen Bedürfnissen angepasst werden.
  • Schuleingangsuntersuchung
    • Screeninguntersuchung:
      • Erhebung der Vorgeschichte
      • Erhebung des Impfstatus und eine Impfberatung
      • Überprüfung der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen U1 - U9
      • Messung von Körperlänge und Körpergewicht
      • Apparativer Seh- und Hörtest
      • Standardisiertes Sprach-, Sprech- und Motorikscreening
      • Fächendeckende statistische Erfassung der erhobenen Daten
    • Schulärztliche Untersuchung erfolgt:
      • Sofern der Nachweis über die durchgeführte U9 nicht erbracht wird
      • Bei auffälligem Befund in der Screeninguntersuchung, bei auffälligem Befund in der U9 oder bei chronischer Erkrankung, soweit diese Befunde schulrelevant erscheinen
      • Bei begründetem Wunsch der Eltern
  • Jahrgangsweise Impfberatungen und Erhebungen zu Impfraten
    • Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung
    • In Jahrgangsstufe 6 in allen Schularten
    • Die Impfberatung kann durch das Angebot von Schutzimpfungen ergänzt werden
  • Erhebung und Dokumentation von Daten zur Gesundheitsberichterstattung (s. Schuleingangsuntersuchung)
  • Beratung über und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention (siehe Kapitel 4.2 Allgemeine gesundheitliche Aufklärung und Prävention)
  • Erstellen ärztlicher Zeugnisse und Gutachten (siehe Kapitel 5)


VI. welche Maßnahmen? Aufgabenwahrnehmung durch das Gesundheitsamt

  • Erfassung der Daten aller schulpflichtigen Kinder über die AKDB
  • Planung, Organisation und Durchführung von Screening-Untersuchungen durch die Sozialmedizinischen Assistentinnen in der Regel am Wohnort in den Kindergärten
  • Statistische Erfassung der erhobenen Daten, Weiterleitung der anonymisierten Daten an das LGL
  • Anlassbezogene (siehe unter V) schulärztliche Untersuchung im Gesundheitsamt