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Gesundheit: ÖGD-Handbuch

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4.8 Individualhilfen und Individualprävention für Kinder, Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte

Aufgabenbeschreibung

I. was? Gegenstand

  • Tracking bei:
    • Neugeborenen-Screening auf angeborene Stoffwechselkrankheiten und Endokrinopathien
    • Neugeborenen-Hörscreening
  • Ärztliche Abklärung des Förderbedarfs bei Verdacht auf kindliche Entwicklungsstörungen
  • Ärztliche Mitwirkung bei der Erstellung eines Hilfeplans durch das Jugendamt für Kinder und Jugendliche, die längerfristige Hilfe benötigen


II. wer? Institutionen, beteiligte Berufsgruppen, Schnittstellen (z. B. Gewerbeaufsicht, MDK)

  • Gesundheitsamt (Ärzte, SMAs)
  • Schnittstellen:
    • Tracking: LGL
    • Alle anderen Aufgaben: Frühförderstellen, Frühdiagnosezentren, schulvorbereitende Einrichtungen, Erzie-hungsberatungsstellen, Kinderärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Sozialhilfeträger und Jugendämter, Koordinierende Kinderschutzstellen etc.


III. warum? Zielsetzung

  • Identifikation aller Kinder mit im Screening auffindbaren angeborenen Stoffwechsel-, Hormon- und Hörstörungen
  • Rechtzeitige Einleitung von Behandlungen und Fördermaßnahmen


IV. wann? Anlass bzw. Häufigkeit der Aufgabe

  • Tracking ist eine Daueraufgabe
  • Bei den anderen Aufgaben auf Veranlassung der Eltern, der Sozial- bzw. Jugendämter, auf Anregung von Kindergärten oder Schulen


V. wie? Umfang der Aufgabe (ggf. exemplarisch)

  • Beim Tracking:
    • Sicherstellung der Vollständigkeit des Neugeborenenscreenings
    • Abklärung der auffälligen Befunde
  • Bei den anderen Fällen:
    • Anamneseerhebung
    • Ärztliche Untersuchung
    • Beratung der Eltern und der Schule
    • Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten, Beratungslehrern und Schulpsychologen
  • Erstellung des Hilfeplans: Teilnahme an Hilfegesprächen, ärztliche Beratung des Jugendamts


VI. welche Maßnahmen? Aufgabenwahrnehmung durch das Gesundheitsamt

  • Beim Tracking:
    • Unterstützung des Screeningzentrums beim Tracking der auffälligen Befunde durch Kontaktaufnahme zu den Eltern ggf. Hausbesuch
    • Abgleich der von den Einwohnermeldeämtern übersandten Geburtenmeldungen mit den vom LGL übersandten Daten über durchgeführte Früherkennungsuntersuchungen
    • Kontaktaufnahme mit den Eltern bei fehlender Screeninguntersuchung, um diese Untersuchung nachzuholen
    • Statistische Erfassung und Rückmeldung ans LGL
  • Bei allen anderen Aufgaben:
    • Anamnese
    • Untersuchung
    • schriftliche Stellungnahme
  • Erstellung des Hilfeplans: Teilnahme an Hilfegesprächen, ärztliche Beratung des Jugendamts