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Gesundheit: ÖGD-Handbuch

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4.6 Beratung von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen

Aufgabenbeschreibung

I. was? Gegenstand

Beratung und Hilfevermittlung


II. wer? Institutionen, beteiligte Berufsgruppen, Schnittstellen (z. B. Gewerbeaufsicht, MDK)

  • Gesundheitsamt (Sozialpädagoge, Arzt)
  • Schnittstellen: Beratungsstellen freier Träger, Behindertenbeauftragte, Zentren Familie und Soziales (Versorgungsämter), Sozialverband VdK
  • Landesärzte für Körper-, Seh-, Hör-, Sprach-, geistig und seelisch Behinderte Erwachsene, geistig und seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Organgeschädigte


III. warum? Zielsetzung

Vermittlung in adäquate Versorgung und in psychosoziale Unterstützungsstrukturen, Hilfe zur Selbsthilfe


IV. wann? Anlass bzw. Häufigkeit der Aufgabe

  • Deutlicher werdender Beratungs- und Hilfebedarf von Menschen mit Behinderung z.B. bei der ärztlichen Begutachtung
  • Beratungswunsch von Betroffenen und deren Angehörigen


V. wie? Umfang der Aufgabe (ggf. exemplarisch)

  • Information und Beratung über Hilfemöglichkeiten
  • Psychosoziale und ärztliche Beratung
  • Bei Bedarf Einleitung der erforderlichen Eingliederungsmaßnahmen


VI. welche Maßnahmen? Aufgabenwahrnehmung durch das Gesundheitsamt

Nach Klärung des Hilfebedarfs Weitervermittlung an andere Stellen