setHeader(); ?>

Gesundheit: ÖGD-Handbuch

Hinweis!

Für externe Nutzer sind über das Internet nur die Übersichtsseiten, z.B. die Aufgabenlisten, freigeschaltet. Die Materialien sind nicht zugänglich, wenn es sich um behördeninterne Dokumente handelt oder die Dokumente urheberrechtlich geschützt sind. Wir bitten um Verständnis für die Nutzungseinschränkung.

4.5 Psychosoziale Beratung psychisch Kranker und suchtkranker Menschen sowie deren Angehöriger

Aufgabenbeschreibung

I. was? Gegenstand

Beratung und Hilfevermittlung für psychisch Kranke und Suchtkranke und deren Angehörige, die vom bestehenden Hilfesystem nicht ausreichend erreicht werden, mit dem Ziel diesen den Zugang in das bestehende Hilfesystem zu ermöglichen.


II. wer? Institutionen, beteiligte Berufsgruppen, Schnittstellen (z. B. Gewerbeaufsicht, MDK)

  • Gesundheitsamt (Sozialpädagoge, Arzt)
  • Schnittstellen: Psychosoziale Beratungsstellen freier Träger, psychiatrische Fachkrankenhäuser, niedergelassene Psychiater, psychosoziale Beratungsstellen, Sozialpsychiatrische Dienste, Klinikambulanzen, gesetzliche Betreuung, Selbsthilfekoordinierungsstelle (SEKO), Polizei


III. warum? Zielsetzung

Vermeidung von Eskalation (z. B. Gewalt, Selbstschädigung), Vermittlung in adäquate ärztliche Versorgung und in psychosoziale Unterstützungsstrukturen, Hilfe zur Selbsthilfe

Zielgruppe:

  • Handlungsunfähige, krankheitsuneinsichtige Personen
    • mit drängendem Hilfebedarf und gestörtem Hilfesuchverhalten
    • die sich selbst oder andere Menschen gefährden
  • Personen, die von den Angeboten freier Wohlfahrtsträger und der medizinischen Versorgung nicht oder nicht ausreichend erreicht werden


IV. wann? Anlass bzw. Häufigkeit der Aufgabe

Daueraufgabe, zeitnahe Erledigung eingehender Fallmeldungen, im Bedarfsfall unverzügliches Handeln unter Hintanstellen anderer Aufgaben:

  • Bei Meldungen von Ordnungsbehörden, Polizei, Gemeindeverwaltungen, etc
  • Bei Meldungen und Hilfeersuchen von Angehörigen und Personen des persönlichen Umfelds
  • Bei Meldungen und Hilfeersuchen von professionellen Helfern


V. wie? Umfang der Aufgabe (ggf. exemplarisch)

  • Exploration der Problemlage des Klienten, ggf. im Rahmen eines Hausbesuchs
  • Abklärung der sozialen Situation durch Ermittlungen im persönlichen Umfeld
  • Stellen einer psychiatrischen Verdachtsdiagnose, Einschätzen von Handlungsbedarf und Dringlichkeit
  • Gespräch, Motivationsarbeit mit dem Klienten, evtl. Kontaktaufnahme mit sozialem Umfeld zur Einleitung von Hilfemaßnahmen
  • Beratung über Personen, Einrichtungen und Stellen im sozialen Umfeld, die vorsorgende, begleitende und nachgehende Hilfen gewähren können, Vermittlung an diese Stellen
  • Beratung von Angehörigen beim Stellen eines Antrags auf Errichtung einer Betreuung bzw. eigene Anregung zur Errichtung einer Betreuung beim Amtsgericht
    • Ggf. sozialpädagogische Stellungnahme (z. B. für Kostenträger notwendiger Hilfemaßnahmen)
    • Gremienarbeit z. B. Suchtarbeitskreis bzw. gemeindepsychiatrischer Verbund


VI. welche Maßnahmen? Aufgabenwahrnehmung durch das Gesundheitsamt

  • Häufig aufsuchende Tätigkeit erforderlich, enge Zusammenarbeit der Ärzte und Sozialpädagogen des Gesundheitsamtes, im Bedarfsfall gemeinsame Hausbesuche
  • Nach Klärung des Hilfebedarfs und nach Motivationsarbeit ggf.
    • Weitervermittlung an andere Stellen oder
    • Einleiten von Maßnahmen nach Unterbringungsgesetz oder Betreuungsgesetz