- Startseite >>
- Gesundheit >>
- Sozialmedizin >>
- Oegd Handbuch
Hinweis!
Für externe Nutzer sind über das Internet nur die Übersichtsseiten, z.B. die Aufgabenlisten, freigeschaltet. Die Materialien sind nicht zugänglich, wenn es sich um behördeninterne Dokumente handelt oder die Dokumente urheberrechtlich geschützt sind. Wir bitten um Verständnis für die Nutzungseinschränkung.
4.4 Belehrungen, Bescheinigungen und Ausnahmen beim Umgang mit Lebensmitteln
Aufgabenbeschreibung
I. was? Gegenstand
Belehrungen, Bescheinigungen und Ausnahmen beim Umgang mit Lebensmitteln
II. wer? Institutionen, beteiligte Berufsgruppen, Schnittstellen (z. B. Gewerbeaufsicht, MDK)
Gesundheitsamt (Arzt, Hygienekontrolleur, geschultes Personal)
III. warum? Zielsetzung
Prävention von lebensmittelbedingten Infektionen und Intoxikationen
IV. wann? Anlass bzw. Häufigkeit der Aufgabe
- Vor erstmaliger Aufnahme einer in § 42 Abs.1 IfSG bezeichneten Tätigkeit
- Bei Vorliegen eines Tätigkeits- und Beschäftigungsverbotes i. Sinne des § 42 Abs.1 IfSG
- Auf Antrag von Ärzten, die eine Beauftragung anstreben
V. wie? Umfang der Aufgabe (ggf. exemplarisch)
- Persönliche Belehrung in mündlicher und schriftlicher Form und Ausstellen einer Belehrungsbescheinigung
- Beratung von Personen bezüglich des Tätigkeits- bzw. Beschäftigungsverbots
- Zulassung von Ausnahmen vom Tätigkeits- / Beschäftigungsverbot
- Beauftragung von Ärzten, Belehrungen durchzuführen
- Überprüfung von Belehrungen, die durch ermächtigte Ärzte durchgeführt werden
- Information für Personen, die Wiederholungsbelehrungen durchführen
- Informationsangebot für Personen, die unentgeltlich Lebensmittel für Vereinsfeste u. ä. zur Verfügung stellen
VI. welche Maßnahmen? Aufgabenwahrnehmung durch das Gesundheitsamt
- Ausstellung einer Belehrungsbescheinigung
- Erkennen von Hinderungsgründen für das Ausstellen einer Belehrungsbescheinigung
- Information Betroffener über das gesetzliche Tätigkeitsverbot und ggf. Aussprechen von Auflagen
- Anordnung eines Tätigkeitsverbotes
- Aussprechen einer Beauftragung