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Gesundheit: ÖGD-Handbuch

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4.4 Belehrungen, Bescheinigungen und Ausnahmen beim Umgang mit Lebensmitteln

Aufgabenbeschreibung

I. was? Gegenstand

Belehrungen, Bescheinigungen und Ausnahmen beim Umgang mit Lebensmitteln


II. wer? Institutionen, beteiligte Berufsgruppen, Schnittstellen (z. B. Gewerbeaufsicht, MDK)

Gesundheitsamt (Arzt, Hygienekontrolleur, geschultes Personal)


III. warum? Zielsetzung

Prävention von lebensmittelbedingten Infektionen und Intoxikationen


IV. wann? Anlass bzw. Häufigkeit der Aufgabe

  • Vor erstmaliger Aufnahme einer in § 42 Abs.1 IfSG bezeichneten Tätigkeit
  • Bei Vorliegen eines Tätigkeits- und Beschäftigungsverbotes i. Sinne des § 42 Abs.1 IfSG
  • Auf Antrag von Ärzten, die eine Beauftragung anstreben


V. wie? Umfang der Aufgabe (ggf. exemplarisch)

  • Persönliche Belehrung in mündlicher und schriftlicher Form und Ausstellen einer Belehrungsbescheinigung
  • Beratung von Personen bezüglich des Tätigkeits- bzw. Beschäftigungsverbots
  • Zulassung von Ausnahmen vom Tätigkeits- / Beschäftigungsverbot
  • Beauftragung von Ärzten, Belehrungen durchzuführen
  • Überprüfung von Belehrungen, die durch ermächtigte Ärzte durchgeführt werden
  • Information für Personen, die Wiederholungsbelehrungen durchführen
  • Informationsangebot für Personen, die unentgeltlich Lebensmittel für Vereinsfeste u. ä. zur Verfügung stellen


VI. welche Maßnahmen? Aufgabenwahrnehmung durch das Gesundheitsamt

  • Ausstellung einer Belehrungsbescheinigung
  • Erkennen von Hinderungsgründen für das Ausstellen einer Belehrungsbescheinigung
  • Information Betroffener über das gesetzliche Tätigkeitsverbot und ggf. Aussprechen von Auflagen
  • Anordnung eines Tätigkeitsverbotes
  • Aussprechen einer Beauftragung