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Gesundheit: ÖGD-Handbuch

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7.1.5 Mitwirkung am bevölkerungsbezogenen Krebsregister Bayerns

Gesetzliche Grundlagen

Relevanz unabdingbar
Relevanz unabdingbar
Relevanz unabdingbar

BayKRG Art. 5, 6



Kurzbeschreibung / besondere Tätigkeitsmerkmale

Weiterleitung von Sterbedaten und Todesursachen Verstorbener (Todesbescheinigungen) an die zuständige Stelle nach Art. 5 Abs. 6 BayKRG


Ziel

  • Vollständige Erfassung aller Krebsneuerkrankungen in ganz Bayern
  • Bereitstellung verlässlicher Grundlagen für die Gesundheits- bzw. Versorgungsplanung, für die Evaluation der Früherkennung und Behandlung sowie für die Forschung (Epidemiologie, Versorgungsforschung)