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Gesundheit: ÖGD-Handbuch

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7.1.2 Informations- und Meldepflichten Trinkwasser und Badegewässer

Gesetzliche Grundlagen

Relevanz unabdingbar

Kurzbeschreibung / besondere Tätigkeitsmerkmale

  • Unterrichtung des LGL Zulassungen und Duldungen von Grenzwertabweichungen nach § 10 Abs. 3 und 5 und § 9 Abs. 9 Satz 2 TrinkwV
  • Übermittlung der Daten der Wasserversorgungsanlagen hinsichtlich Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch nach § 21 Abs. 3 TrinkwV
  • Aufbau und Pflege einer Trinkwasserdatenbank, Import und Export von Daten über Schnittstellen
  • Mitwirkung bei der Meldung der Badegewässer an das LGL nach § 3 Abs. 1 BayBadeGewV
  • Übermittlung der nach § 13 Abs. 1 BayBadeGewV erforderlichen Daten an das LGL
  • Mitwirkung bei der Information der Öffentlichkeit nach § 12 BayBadeGewV


Ziel

Erfüllung der Informations- und Meldepflichten