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7.1.2 Informations- und Meldepflichten Trinkwasser und Badegewässer
Gesetzliche Grundlagen
- TrinkwV 2001 §§ 9, 15, 21
- BayBadeGewV §§ 3, 12, 13
Kurzbeschreibung / besondere Tätigkeitsmerkmale
- Unterrichtung des LGL Zulassungen und Duldungen von Grenzwertabweichungen nach § 10 Abs. 3 und 5 und § 9 Abs. 9 Satz 2 TrinkwV
- Übermittlung der Daten der Wasserversorgungsanlagen hinsichtlich Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch nach § 21 Abs. 3 TrinkwV
- Aufbau und Pflege einer Trinkwasserdatenbank, Import und Export von Daten über Schnittstellen
- Mitwirkung bei der Meldung der Badegewässer an das LGL nach § 3 Abs. 1 BayBadeGewV
- Übermittlung der nach § 13 Abs. 1 BayBadeGewV erforderlichen Daten an das LGL
- Mitwirkung bei der Information der Öffentlichkeit nach § 12 BayBadeGewV
Ziel
Erfüllung der Informations- und Meldepflichten