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7.1.3 Meldewesen, statistische Erfassung und Bearbeitung meldepflichtiger Erkrankungen, Infektionsepidemiologie
Aufgabenbeschreibung
I. was? Gegenstand
Surveillance meldepflichtiger Erkrankungen
II. wer? Institutionen, beteiligte Berufsgruppen, Schnittstellen (z. B. Gewerbeaufsicht, MDK)
- Gesundheitsamt (Arzt, Hygienekontrolleur)
- Veterinärämter, RKI, EU, WHO, PEI, LGL, Regierungen, Gesundheitsbehörden im Ausland, meldepflichtige Stellen, StMUG
III. warum? Zielsetzung
- Frühzeitige Erfassung von übertragbaren Krankheiten
- Erkennen von Ausbrüchen, Einleiten von Gegenmaßnahmen
- Erkennen von Impfschäden
IV. wann? Anlass bzw. Häufigkeit der Aufgabe
- Erfassung der Meldungen: kontinuierlich
- Übermittlung an das LGL: wöchentlich
- Übermittlung an nationale und internationale Stellen: im Bedarfsfall
V. wie? Umfang der Aufgabe (ggf. exemplarisch)
- Prüfung der eingehenden Meldungen
- Ermittlung weiterer Details zu Infektionsquelle, Umfeldsituation, Erreger, Impfstatus und Herdgeschehen
- Prüfung der Übermittlungsfähigkeit unter Zugrundelegen der RKI-Falldefinition
- Elektronische Übermittlung der Daten
- Einzuleitende Maßnahmen: siehe Kapitel Infektionsschutz
- Im Bedarsfall § 12-Meldungen per Fax
VI. welche Maßnahmen? Aufgabenwahrnehmung durch das Gesundheitsamt
- Erfassung der Meldungen, Prüfung, Dateneingabe, Qualitätssicherung der Daten
- Weiterleitung der geprüften Meldungen an das LGL bzw. im Bedarfsfall an nationale und internationale Stellen
- Information über relevante Ereignisse an zuständige Stellen im Zuständigkeitsbereich, z. B. Ärzte, Krankenhäuser, Heime, Kinderbetreuungseinrichtungen etc.
- Aufbereitung der Daten für die regionale Gesundheitsberichterstattung
- Mitwirkung an Sentinelerhebungen und Studien
- Einzuleitende Maßnahmen: siehe Kapitel Infektionsschutz