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7.1.2 Informations- und Meldepflichten Trinkwasser und Badegewässer
Aufgabenbeschreibung
I. was? Gegenstand
Informations- und Meldepflichten Trinkwasser und Badegewässer
II. wer? Institutionen, beteiligte Berufsgruppen, Schnittstellen (z. B. Gewerbeaufsicht, MDK)
- Gesundheitsamt (Arzt, Hygienekontrolleur)
- Kreisverwaltungsbehörde
- Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
III. warum? Zielsetzung
Erfüllung der Informations– und Meldepflichten: Trinkwasser und Badegewässer
IV. wann? Anlass bzw. Häufigkeit der Aufgabe
- Trinkwasser:
- Übermittlung der Daten über die Duldung von chemischen Grenzwertabweichungen bei c-Anlagen ohne Abhilfemaßnahmen zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität nach § 9 Abs. 9 Satz 2 TrinkwV anlassbezogen
- Übermittlung der Daten über die Zulassung von chemischen Grenzwertabweichungen nach § 10 Abs. 3 und 5 TrinkwV anlassbezogen
- Übermittlung der Daten nach § 21 Abs. 3 TrinkwV jährlich bis zum 15.03.
- Aufbau und Pflege einer Trinkwasserdatenbank, Import und Export von Daten über Schnittstellen kontinuierlich
- Badegewässer:
- Mitwirkung bei der Meldung der Badegewässer an das LGL nach § 3 Abs. 1 BayBadeGewV jährlich bis zum 01.04.
- Übermittlung der nach § 13 Abs. 1 BayBadeGewV erforderlichen Daten an das LGL jährlich bis zum 31.10.
- Mitwirkung bei der Information der Öffentlichkeit nach § 12 BayBadeGewV kontinuierlich
V. wie? Umfang der Aufgabe (ggf. exemplarisch)
Nach den vorgegebenen Formaten
VI. welche Maßnahmen? Aufgabenwahrnehmung durch das Gesundheitsamt
Entfällt