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Gesundheit: ÖGD-Handbuch

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7.1.10 Gesundheitsberichterstattung

Aufgabenbeschreibung

I. was? Gegenstand

Übersicht über die gesundheitliche Situation der Bevölkerung, ggf. Teilpopulationen oder einzelne gesundheitspolitisch bedeutsame Problemfelder


II. wer? Institutionen, beteiligte Berufsgruppen, Schnittstellen (z. B. Gewerbeaufsicht, MDK)

  • Gesundheitsamt
  • Kommunale Behörden, regionale Akteure des Gesundheitswesens, Arbeitskreise und Gesundheitskonferenzen


III. warum? Zielsetzung

  • Beschaffung und Vorhaltung von Planungsdaten für Maßnahmen des Amtes, insbesondere der Prävention
  • Bereitstellung von Daten in einer für die Zielgruppe (Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit) geeigneten Form


IV. wann? Anlass bzw. Häufigkeit der Aufgabe

  • Eckdaten: Jährlich
  • Basisberichte: Alle fünf Jahre
  • Spezialberichte: Anlassbezogen


V. wie? Umfang der Aufgabe (ggf. exemplarisch)

  • Eckdaten: In Anlehnung an den Vorschlag für einen kommunalen Kernindikatorensatz in der Handlungshilfe 3 zur Gesundheitsberichterstattung, Daten ohne bzw. nur mit marginaler Kommentierung
  • Basisberichte: Nach Möglichkeit nicht mehr als 30 Seiten, layoutete Darstellung mit Grafiken und Kommentaren
  • Spezialberichte: Nach Möglichkeit nicht mehr als 15 Seiten, layoutete Darstellung mit Grafiken und Kommentaren


VI. welche Maßnahmen? Aufgabenwahrnehmung durch das Gesundheitsamt

  • Auswertung interner Daten (Schuleingangsuntersuchungen, Meldedaten nach IfSG, Meldedaten der Gesundheitsberufe etc.)
  • Beschaffung und Auswertung von Daten der amtlichen Statistik (Todesursachenstatistik, Krankenhausdiagnosestatistik, Verkehrsunfallstatistik etc.)
  • Im Bedarfsfall: Heranziehung anderer verfügbarer Daten, ggf. auch eigene Datenerhebungen