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6.2 Kenntnisüberprüfung von Bewerberinnen und Bewerbern für die Heilpraktikererlaubnis
Gesetzliche Grundlagen
- HeilBZustV § 3
Kurzbeschreibung / besondere Tätigkeitsmerkmale
Schriftliche und mündliche Kenntnisüberprüfung von Bewerbern für die Heilpraktikererlaubnis durch das am jeweiligen Sitz der Regierungen zuständige staatliche Gesundheitsamt und bestimmte kommunale Gesundheitsämter.
Ziel
Vermeidung von Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung durch Heilpraktiker mit mangelnden Kenntnissen