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Gesundheit: ÖGD-Handbuch

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6.1 Maßnahmen im Rahmen der Berufsaufsicht, Anzeigepflichten

Aufgabenbeschreibung

I. was? Gegenstand

  1. Einhalten der Befugnisse und sonstiger öffentlich-rechtlicher Berufspflichten durch Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Angehörige der sonstigen gesetzlich geregelten Heilberufe, die ihren Beruf ausüben, und selbständige Desinfektoren
  2. Anzeigepflichten der sonstigen gesetzlich geregelten Heilberufe bei selbständiger Berufsausübung (Diätassistent, Ergotherapeut, Hebamme / Entbindungspfleger, Logopäde, Masseur und med. Bademeister, Orthoptist, Physiotherapeut, Podologe, Rettungsassistent, medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent, medizinisch-technischer Radiologieassistent
  3. Anzeigepflichten bei Anbieten oder Erbringen krankenpflegerischer Tätigkeiten gegen Entgelt
  4. Unerlaubte Ausübung der Heilkunde


II. wer? Institutionen, beteiligte Berufsgruppen, Schnittstellen (z. B. Gewerbeaufsicht, MDK)

  • Gesundheitsamt
  • Andere Stellen des Landratsamtes
  • Bezirksregierung
  • Kammern
  • Ärztlicher Kreisverband
  • Ärztlicher Bezirksverband
  • MDK


III. warum? Zielsetzung

Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsgefährdenden medizinischen und pflegerischen Maßnahmen durch

  1. Einhalten der gesetzlichen Anforderungen durch Angehörige der Heilberufe und der sonstigen gesetzlich geregelten Heilberufe
  2. Erbringen von medizinischen Leistungen nur durch qualifizierte Personen mit entsprechender Berufsausbildung in einem gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberuf
  3. Anbieten und Erbringen krankenpflegerischer Tätigkeiten nur durch geeignete Personen
  4. Keine Ausübung der Heilkunde durch Personen, die nicht über eine Approbation oder über eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde verfügen


IV. wann? Anlass bzw. Häufigkeit der Aufgabe

  • Bei 1. Anlassbezogen
  • Bei 2. Bei erstmaliger Niederlassung zur selbständigen Berufsausübung und bei Änderungen
  • Bei 3. Wenn erstmals eine krankenpflegerische Tätigkeit gegen Entgelt angeboten oder erbracht wird und bei Änderungen
  • Bei 4. Anlassbezogen


V. wie? Umfang der Aufgabe (ggf. exemplarisch)

  • Bei 1. Ansprechpartner für Hinweise, dass die Befugnisse oder sonstige öffentlich-rechtliche Berufspflichten nicht eingehalten werden, ggf. Überprüfung
  • Bei 2. Entgegennahme der Anzeige mit den erforderlichen Unterlagen; Führen eines Registers
  • Bei 3. Entgegennahme der Anzeige mit den erforderlichen Unterlagen, Führen eines Registers
  • Bei 4. Ermittlungen zur unerlaubten Ausübung der Heilkunde, auch vor Ort


VI. welche Maßnahmen? Aufgabenwahrnehmung durch das Gesundheitsamt

  • Bei 1. Weiterleitung an die zuständige Stelle
  • Bei 2. Nachforderung fehlender Angaben und Nachweise, ggf. Verwaltungsverfahren, Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Bei 3. Nachforderung fehlender Angaben und Nachweise, ggf. Verwaltungsverfahren, Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Bei 4. Beendigung des unerlaubten Ausübens der Heilkunde, ggf. Verwaltungsverfahren, Strafverfahren einleiten