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2.4 Sexuell übertragbare Infektionen
Materialsammlung (A – A1 – A2; B – B1 – B2 – B3; C)
Relevanz: unabdingbar; wünschenswert; Hintergrundinfo
A Rechtsgrundlagen
A1 Gesetze, Verordnungen
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Prävention durch Aufklärung
- § 7 Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern Abs. 3 Nichtnamentlich
- § 8 Zur Meldung verpflichtete Personen
- § 10 Nichtnamentliche Meldung
- § 13 Sentinel-Erhebungen
- § 16 Allgemeine Maßnahmen zur Verhütung
- § 19 Aufgaben des Gesundheitsamtes in besonderen Fällen
- § 25 Ermittlungen, Unterrichtungspflichten des Gesundheitsamtes bei Blut-, Organ-, Gewebe- oder Zellspendern
- § 26 Durchführung Anmerkung: Durchführung der Ermittlungen
- § 28 Schutzmaßnahmen
- § 29 Beobachtung
- § 30 Quarantäne
- § 31 Berufliches Tätigkeitsverbot
- § 56 Entschädigung Anmerkung: Und folgende
- § 65 Entschädigung bei behördlichen Maßnahmen
Anmerkung: IfSG auf Internetseite des RKI „Wichtigste Arbeitsgrundlage ist § 19, der speziell für sexuell übertragbare Erkrankungen die Möglichkeit der anonymen Untersuchung und im Einzelfall auch Therapie eröffnet.“
A2 Verwaltungsvorschriften / Vollzugshinweise
Gesundheitliche Beratung durch den ÖGD gemäß §10 ProstSchG
GMS vom 30.06.2017: Vollzug des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG);
UMS vom 31.08.2011 - Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze (PDF)
Anlage: Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze (PDF)
Anlagen: Anlagen:
Umsetzung § 10 ProstSchG - Gesundheitliche Beratung durch den ÖGD
B Beurteilungsgrundlagen
B1 Veröffentlichungen von Fachbehörden
(Richtlinien, Empfehlungen, Merkblätter, Checklisten)
B2 Technische Normen und Regeln
B3 Nichtbehördliche Veröffentlichungen
(Richtlinien, Empfehlungen, Merkblätter, Checklisten)
C Weiterführende Informationen