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2.8 Vollzug § 62 Asylgesetz
Aufgabenbeschreibung
I. was? Gegenstand
Asylbewerber bei Aufnahme in einer Aufnahmeeinrichtung / Gemeinschaftsunterkunft
II. wer? Institutionen, beteiligte Berufsgruppen, Schnittstellen (z. B. Gewerbeaufsicht, MDK)
- Gesundheitsamt (Arzt und weiterer Mitarbeiter)
- LGL für die Durchführung der Laboruntersuchungen
III. warum? Zielsetzung
Verhütung der Einschleppung und Weiterverbreitung seuchenhygienisch relevanter Erreger
IV. wann? Anlass bzw. Häufigkeit der Aufgabe
Innerhalb von drei Tagen nach Aufnahme in der Gemeinschaftsunterkunft
V. wie? Umfang der Aufgabe (ggf. exemplarisch)
- Ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten
- Röntgenuntersuchung des Thorax zum Ausschluss einer Tuberkulose der Atmungsorgane bei Personen im Alter von über 15 Jahren
- Bakteriologische Stuhluntersuchung auf Salmonellen, Shigellen und ggf. auf Choleravibrionen
- Blutuntersuchung auf Hepatitis B, in manchen Fällen auch auf Hepatitis C
- Serologische Untersuchung auf HIV (ab dem 15. Lebensjahr)
- Untersuchung auf Darmparasiten bei Asylbewerbern aus außereuropäischen Ländern
VI. welche Maßnahmen? Aufgabenwahrnehmung durch das Gesundheitsamt
- Beratung
- Aufklärung
- Zuführung zur Behandlung
- Isolierung
- Auflageschreiben
- Bei Verlegung Benachrichtigung des zukünftig zuständigen Gesundheitsamtes