setHeader(); ?>

Gesundheit: ÖGD-Handbuch

Hinweis!

Für externe Nutzer sind über das Internet nur die Übersichtsseiten, z.B. die Aufgabenlisten, freigeschaltet. Die Materialien sind nicht zugänglich, wenn es sich um behördeninterne Dokumente handelt oder die Dokumente urheberrechtlich geschützt sind. Wir bitten um Verständnis für die Nutzungseinschränkung.

2.1 Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Magen- / Darmkrankheiten

Aufgabenbeschreibung

I. was? Gegenstand

  • Maßnahmen beim Auftreten übertragbarer Magen- / Darmkrankheiten, besonders in Gemeinschaftseinrichtungen und im Lebensmittelbereich
  • Maßnahmen bei Krankheitsverdacht, Erkrankung oder Tod an: Botulismus, Cholera, akuter Virushepatitis A und E, enteropathischem hämolytisch-urämischem Syndrom (HUS), Typhus abdominalis / Paratyphus, weiteren mikrobiellen Lebensmittelvergiftungen oder akuten infektiösen Gastroenteritiden
  • Maßnahmen beim Nachweis folgender Krankheitserreger im Labor: darmpathogene Campylobacter sp., Clostridium botulinum oder Toxinnachweis, Cryptosporidium parvum, darmpathogene Escherichia coli, Giardia lamblia, Hepatitis A und E – Virus, Norwalk-ähnliches Virus (Norovirus), Rotavirus, Salmonella, Shigella, Vibrio cholerae, Yersinia enterocolitica


II. wer? Institutionen, beteiligte Berufsgruppen, Schnittstellen (z. B. Gewerbeaufsicht, MDK)

  • Gesundheitsamt
  • Träger von Gemeinschaftseinrichtungen
  • Lebensmittelüberwachung
  • Lebensmittelbetriebe
  • niedergelassener Arzt


III. warum? Zielsetzung

Verhinderung der Infektionen und der Ausbreitung


IV. wann? Anlass bzw. Häufigkeit der Aufgabe

  • Bei Eingang einer Meldung durch Arzt, Einrichtung oder Labor
  • Präventiv laufend


V. wie? Umfang der Aufgabe (ggf. exemplarisch)

  • Ermittlung der Ansteckungsursache
  • Ermittlung der Kontaktpersonen
  • Einleitung von Maßnahmen für Einrichtungen
  • Durchführung und Überwachung labordiagnostischer Untersuchungen
  • Meldung an die zuständigen Behörden (in der Regel LGL)
  • Prävention durch Aufklärung der Bevölkerung allgemein und besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen


VI. welche Maßnahmen? Aufgabenwahrnehmung durch das Gesundheitsamt

  • Eingrenzung des Erregers
  • Geeignete Probenentnahmen zur Identifizierung des Erregers, ggf. Einschaltung der NRZ
  • Abgrenzung der Kontaktpersonen
  • Maßnahmen für Kontaktpersonen, Gemeinschaftseinrichtungen oder Lebensmittelbetriebe
  • Festlegung der Anzahl der Kontrolluntersuchungen bei Indexfall und Kontaktpersonen
  • Überwachung oder Durchführung der Kontrolluntersuchungen in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential
  • Meldung an das LGL
  • Präventive Aufklärung der Bevölkerung allgemein und besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen z. B. in Gemeinschaftseinrichtungen und im Lebensmittelbereich