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Bettenaufbereitung
Materialsammlung (A – A1 – A2; B – B1 – B2 – B3; C)
Relevanz: unabdingbar; wünschenswert; Hintergrundinfo
A Rechtsgrundlagen
A1 Gesetze, Verordnungen
A2 Verwaltungsvorschriften / Vollzugshinweise
UMS vom 31.08.2011 - Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze (PDF)
Anlage: Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze (PDF)
B Beurteilungsgrundlagen
B1 Veröffentlichungen von Fachbehörden
(Richtlinien, Empfehlungen, Merkblätter, Checklisten)
LGL (Hrsg.): Materialsammlungen
Anmerkung: Krankenhausbetten sind Medizinprodukte im Sinne des § 3 MPG
B2 Technische Normen und Regeln
keine
B3 Nichtbehördliche Veröffentlichungen
(Richtlinien, Empfehlungen, Merkblätter, Checklisten)
Anmerkungen:
Zitat aus der Leitlinie "Bei der dezentralen Aufbereitung sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Ein Aufbereitungsraum inkl. Lagerung für gebrauchte Betten."
Kommentar: Es spricht nichts dagegen, Betteinheiten im Patientenzimmer aufzubereiten.
Zitat aus der Leitlinie "Für jede Station sind frische Arbeitsmittel zu verwenden. Wischlappen müssen regelmäßig, mindestens täglich, gewechselt und einem desinfizierendem Waschverfahren unterzogen werden."
Kommentar: Für jedes Bett ist ein frisches Wischtuch getränkt in einer nicht kontaminierten Reinigungs- und Desinfektionslösung zu verwenden.
C Weiterführende Informationen