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Gesundheit: ÖGD-Handbuch

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1.3.7 Infektionshygienische Überwachung von Arztpraxen und Praxen sonstiger Heilberufe gemäß IfSG § 23 Abs. 6 S. 2

Gesetzliche Grundlagen


Kurzbeschreibung / besondere Tätigkeitsmerkmale

Infektionshygienische Überwachung und Beratung:

  • Ortsbesichtigung
  • Kontrolle der Eigenüberwachung
  • Fachliche Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren
  • Bewertung von Bauplänen und Unterlagen


Ziel

Vorbeugung übertragbarer Krankheiten beim Menschen, Erkennung von Infektionsrisiken und Verhinderung der Weiterverbreitung von übertragbaren Krankheiten