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1.3.5 Infektionshygienische Überwachung von Einrichtungen für ambulantes Operieren
Gesetzliche Grundlagen
- GewO § 30
- IfSG §§ 16, 23, 37, 39
- TrinkwV 2001 (i. d. F. v. 28.11.2011)
- GDG Art. 13
- MedHygV BY
- ÄndV MedHygV BY
Kurzbeschreibung / besondere Tätigkeitsmerkmale
Infektionshygienische Überwachung und Beratung:
- Ortsbesichtigung
- Kontrolle der Eigenüberwachung
- Fachliche Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren und Konzessionierungsverfahren von Privatkliniken
- Bewertung von Bauplänen und Unterlagen
Ziel
Vorbeugung übertragbarer Krankheiten beim Menschen, Erkennung von Infektionsrisiken und Verhinderung der Weiterverbreitung von übertragbaren Krankheiten