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Gesundheit: ÖGD-Handbuch

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1.1.1 Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen - Zentrale Wasserwerke

Gesetzliche Grundlagen

Kurzbeschreibung / besondere Tätigkeitsmerkmale

  • Überwachung von zentralen Wasserwerken (Trinkwasserabgabe von mindestens 10 m3/d oder an mindestens 50 Personen) einschließlich Ortsbesichtigungen, jährlich bzw. in maximal 3-jährlichem Abstand
  • Überprüfung der Eigenkontrollen der Betreiber
  • Durchführung bzw. Veranlassung mikrobiologischer und chemischer Trinkwasseruntersuchungen einschl. Indikatorparameter
  • Beratung (z. B. Aufbereitungsmaßnahmen, Speicherungs– und Verteilungssysteme, Sanierung, Desinfektion)
  • Einleitung von Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit


Ziel

  • Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser
  • Prävention von trinkwasserbedingten gesundheitlichen Schädigungen