setHeader(); ?>

Gesundheit: ÖGD-Handbuch

Hinweis!

Für externe Nutzer sind über das Internet nur die Übersichtsseiten, z.B. die Aufgabenlisten, freigeschaltet. Die Materialien sind nicht zugänglich, wenn es sich um behördeninterne Dokumente handelt oder die Dokumente urheberrechtlich geschützt sind. Wir bitten um Verständnis für die Nutzungseinschränkung.

1.4.4 Infektionshygienische Überwachung von Einrichtungen der Gesundheits- und Körperpflege, von Tätowier- und Piercingstudios, Einrichtungen zum Ohrlochstechen und von Personen, die entsprechend tätig sind

Aufgabenbeschreibung

I. was? Gegenstand

  • Einrichtungen der Gesundheits- und Körperpflege, Tätowier- und Piercingstudios, Einrichtungen zum Ohrlochstechen
  • Personen, die entsprechend tätig sind


II. wer? Institutionen, beteiligte Berufsgruppen, Schnittstellen (z. B. Gewerbeaufsicht, MDK)

  • Gesundheitsamt (Arzt, Hygienekontrolleur)
  • Lebensmittelüberwachung (z. B. wegen Tätowierfarben)
  • Gewerbeaufsichtsamt (z. B. Überwachung der Aufbereitung von Medizinprodukten, Arbeitsschutz)


III. warum? Zielsetzung

Um übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionsrisiken zu erkennen und die Weiterverbreitung von Infektionen zu verhindern


IV. wann? Anlass bzw. Häufigkeit der Aufgabe

  • Anlassbezogen (grundsätzlich unangemeldet)
  • Zusätzlich: Schwerpunktbegehungen bzw. projektbezogen


V. wie? Umfang der Aufgabe (ggf. exemplarisch)

  • Proaktives infektionshygienisches Management
    • Anforderung von Unterlagen
    • Beratung
  • Ortsbesichtigung
    • Einsicht in den Hygieneplan
    • Einsicht in weitere Betriebsunterlagen
    • Befragung von Personen
    • Untersuchung und / oder Veranlassung der Untersuchung von Proben


VI. welche Maßnahmen? Aufgabenwahrnehmung durch das Gesundheitsamt

  • Beratung
  • Mängelbericht
  • Auflageschreiben
  • Anordnung
  • Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
  • Strafanzeige
  • Einschaltung weiterer zuständiger Stellen und Behörden