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1.4.4 Infektionshygienische Überwachung von Einrichtungen der Gesundheits- und Körperpflege, von Tätowier- und Piercingstudios, Einrichtungen zum Ohrlochstechen und von Personen, die entsprechend tätig sind
Aufgabenbeschreibung
I. was? Gegenstand
- Einrichtungen der Gesundheits- und Körperpflege, Tätowier- und Piercingstudios, Einrichtungen zum Ohrlochstechen
- Personen, die entsprechend tätig sind
II. wer? Institutionen, beteiligte Berufsgruppen, Schnittstellen (z. B. Gewerbeaufsicht, MDK)
- Gesundheitsamt (Arzt, Hygienekontrolleur)
- Lebensmittelüberwachung (z. B. wegen Tätowierfarben)
- Gewerbeaufsichtsamt (z. B. Überwachung der Aufbereitung von Medizinprodukten, Arbeitsschutz)
III. warum? Zielsetzung
Um übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionsrisiken zu erkennen und die Weiterverbreitung von Infektionen zu verhindern
IV. wann? Anlass bzw. Häufigkeit der Aufgabe
- Anlassbezogen (grundsätzlich unangemeldet)
- Zusätzlich: Schwerpunktbegehungen bzw. projektbezogen
V. wie? Umfang der Aufgabe (ggf. exemplarisch)
- Proaktives infektionshygienisches Management
- Anforderung von Unterlagen
- Beratung
- Ortsbesichtigung
- Einsicht in den Hygieneplan
- Einsicht in weitere Betriebsunterlagen
- Befragung von Personen
- Untersuchung und / oder Veranlassung der Untersuchung von Proben
VI. welche Maßnahmen? Aufgabenwahrnehmung durch das Gesundheitsamt
- Beratung
- Mängelbericht
- Auflageschreiben
- Anordnung
- Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
- Strafanzeige
- Einschaltung weiterer zuständiger Stellen und Behörden