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Gesundheit: ÖGD-Handbuch

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1.4.3 Infektionshygienische Überwachung von Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Behandlungs-, Betreuungs- und Versorgungseinrichtungen

Aufgabenbeschreibung

I. was? Gegenstand

Heime und ähnliche Einrichtungen im Sinne des bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes


II. wer? Institutionen, beteiligte Berufsgruppen, Schnittstellen (z. B. Gewerbeaufsicht, MDK)

  • Gesundheitsamt (Arzt, Hygienekontrolleur, Sozialmedizinische Assistentin)
  • Heimaufsichtsbehörde
  • Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK)
  • Gewerbeaufsichtsamt (z. B. Überwachung der Aufbereitung von Medizinprodukten, Arbeitsschutz)
  • Lebensmittelüberwachung


III. warum? Zielsetzung

Um übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionsrisiken zu erkennen und die Weiterverbreitung von Infektionen zu verhindern


IV. wann? Anlass bzw. Häufigkeit der Aufgabe

  • Erstinbetriebnahme
  • Stationäre Pflegeeinrichtungen jährlich; nach infektionshygienischem Risiko und Hygienestandard ggf. anzupassen
  • Ambulante Pflegeeinrichtungen fünfjährlich; nach infektionshygienischem Risiko und Hygienestandard ggf. anzupassen
  • Anlässlich von Schwerpunktbegehungen bzw. projektbezogen
  • Zusätzlich: Anlassbezogen (grundsätzlich unangemeldet)


V. wie? Umfang der Aufgabe (ggf. exemplarisch)

  • Proaktives infektionshygienisches Management
    • Regionale Netzwertk- und Gremienarbeit
    • Anforderung von Unterlagen
    • Bewertung von Bauplänen und Unterlagen
    • Fachliche Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren
    • Beratung
  • Ortsbesichtigung
    • Einsicht in den Hygieneplan
    • Einsicht in weitere Betriebsunterlagen (Gebrauchsanweisungen, Wartungsverträge, Verträge mit externen Dienstleistern)
    • Befragung von Personen
    • Untersuchung und / oder Veranlassung der Untersuchung von Proben
    • Fachkundige Überprüfung des Pflegezustands bei pflegebedürftigen Bewohnern


VI. welche Maßnahmen? Aufgabenwahrnehmung durch das Gesundheitsamt

  • Beratung
  • Mängelbericht
  • Empfehlung heimaufsichtlicher Maßnahmen
  • Auflageschreiben
  • Anordnung
  • Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
  • Strafanzeige
  • Einschaltung weiterer zuständiger Stellen und Behörden