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Gesundheit: ÖGD-Handbuch

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1.4.2 Infektionshygienische Überwachung von Kindertageseinrichtungen, Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen

Aufgabenbeschreibung

I. was? Gegenstand

  • Einrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen
  • Ausgenommen sind Gemeinschaftseinrichtungen, die überwiegend (d. i. mehr als die Hälfte) von über 18-Jährigen besucht werden, sowie Kinderkrankenhäuser oder Kinderabteilungen von Krankenhäusern.


II. wer? Institutionen, beteiligte Berufsgruppen, Schnittstellen (z. B. Gewerbeaufsicht, MDK)

  • Gesundheitsamt (Arzt, Hygienekontrolleur, Sozialmedizinische Assistentin)
  • Jugendamt
  • Lebensmittelüberwachung


III. warum? Zielsetzung

Um übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionsrisiken zu erkennen und die Weiterverbreitung von Infektionen zu verhindern


IV. wann? Anlass bzw. Häufigkeit der Aufgabe

  • Anlassbezogen (grundsätzlich unangemeldet)
  • Zusätzlich: Schwerpunktbegehungen bzw. projektbezogen


V. wie? Umfang der Aufgabe (ggf. exemplarisch)

  • Proaktives infektionshygienisches Management
    • Regionale Gremienarbeit
    • Anforderung von Unterlagen
    • Bewertung von Bauplänen und Unterlagen
    • Fachliche Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren
    • Beratung
  • Ortsbesichtigung
    • Einsicht in den Hygieneplan
    • Einsicht in weitere Betriebsunterlagen
    • Befragung von Personen
    • Untersuchung und / oder Veranlassung der Untersuchung von Proben


VI. welche Maßnahmen? Aufgabenwahrnehmung durch das Gesundheitsamt

  • Beratung
  • Mängelbericht
  • Auflageschreiben
  • Anordnung
  • Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
  • Strafanzeige
  • Einschaltung weiterer zuständiger Stellen und Behörden