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Gesundheit: ÖGD-Handbuch

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1.3.7 Infektionshygienische Überwachung von Arztpraxen und Praxen sonstiger Heilberufe gemäß §23 Abs. 6 S. 2

Aufgabenbeschreibung

I. was? Gegenstand

  • Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Praxen sonstiger Heilberufe ohne stationäre Behandlungseinheiten
  • Werden in einer Praxis nicht nur kleinere invasive Eingriffe vorgenommen, handelt es sich um eine Einrichtung des ambulanten Operierens, die durch das Gesundheitsamt überwacht werden muss (siehe 1.3.5).


II. wer? Institutionen, beteiligte Berufsgruppen, Schnittstellen (z. B. Gewerbeaufsicht, MDK)

  • Gesundheitsamt (Arzt, Hygienekontrolleur)
  • Gewerbeaufsichtsamt (z. B. Überwachung der Aufbereitung von Medizinprodukten, Arbeitsschutz)


III. warum? Zielsetzung

Um übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionsrisiken zu erkennen und die Weiterverbreitung von Infektionen zu verhindern


IV. wann? Anlass bzw. Häufigkeit der Aufgabe

  • nach Bedarf und individueller Risikoabschätzung
  • Anlassbezogen (grundsätzlich unangemeldet)
  • Zusätzlich: Schwerpunktbegehungen bzw. projektbezogen


V. wie? Umfang der Aufgabe (ggf. exemplarisch)

  • Proaktives infektionshygienisches Management
    • Regionale Netzwerk- und Gremienarbeit
    • Anforderung von Unterlagen
    • Bewertung von Bauplänen und Unterlagen
    • Fachliche Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren
    • Beratung
  • Ortsbesichtigung
    • Einsicht in den Hygieneplan
    • Einsicht in weitere Betriebsunterlagen (Gebrauchsanweisungen, Wartungsverträge, Verträge mit externen Dienstleistern)
    • Befragung von Personen
    • Untersuchung und / oder Veranlassung der Untersuchung von Proben


VI. welche Maßnahmen? Aufgabenwahrnehmung durch das Gesundheitsamt

  • Beratung
  • Mängelbericht
  • Auflageschreiben
  • Anordnung
  • Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
  • Berufsaufsichtliche Maßnahmen
  • Strafanzeige
  • Einschaltung weiterer zuständiger Stellen und Behörden