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Gesundheit: ÖGD-Handbuch

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1.3.3 Infektionshygienische Überwachung von Entbindungseinrichtungen

Aufgabenbeschreibung

I. was? Gegenstand

Geburtshäuser / Entbindungsheime sind selbstständige außerklinische Einrichtungen der Primärversorgung von Schwangeren, Gebärenden, Wöchnerinnen und deren Familien, in denen Geburtshilfe durch ausgebildete Hebammen geleistet wird.


II. wer? Institutionen, beteiligte Berufsgruppen, Schnittstellen (z. B. Gewerbeaufsicht, MDK)

  • Gesundheitsamt (Arzt, Hygienekontrolleur)
  • Gewerbeaufsichtsamt (z. B. Überwachung der Aufbereitung von Medizinprodukten, Arbeitsschutz)
  • Lebensmittelüberwachung


III. warum? Zielsetzung

Um übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionsrisiken zu erkennen und die Weiterverbreitung von Infektionen zu verhindern


IV. wann? Anlass bzw. Häufigkeit der Aufgabe

  • Erstinbetriebnahme
  • Zwei- bis dreiährlich; nach infektionshygienischem Risiko und Hygienestandard ggf. anzupassen
  • Anlässlich von Schwerpunktbegehungen bzw. projektbezogen
  • Zusätzlich: Anlassbezogen (grundsätzlich unangemeldet)


V. wie? Umfang der Aufgabe (ggf. exemplarisch)

  • Proaktives infektionshygienisches Management
    • Regionale Netzwerk- und Gremienarbeit
    • Anforderung von Unterlagen
    • Bewertung von Bauplänen und Unterlagen
    • Fachliche Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren
    • Fachliche Beteiligung im Konzessionierungsverfahren von Privatkliniken
    • Beratung
  • Ortsbesichtigung
    • Einsicht in den Hygieneplan
    • Einsicht in weitere Betriebsunterlagen (Gebrauchsanweisungen, Wartungsverträge, Verträge mit externen Dienstleistern)
    • Befragung von Personen
    • Untersuchung und / oder Veranlassung der Untersuchung von Proben


VI. welche Maßnahmen? Aufgabenwahrnehmung durch das Gesundheitsamt

  • Beratung
  • Mängelbericht
  • Auflageschreiben
  • Anordnung
  • Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
  • Berufsaufsichtliche Maßnahmen
  • Strafanzeige
  • Einschaltung weiterer zuständiger Stellen und Behörden