Medizinische Gesichtsmasken

Medizinische Gesichtsmasken („OP-Masken“, MNS) gehören zu den nicht-aktiven Medizinprodukten und sollen eine Übertragung von Krankheitserregern wie Bakterien und Viren durch Tröpfcheninfektion reduzieren. Sie dienen sowohl dem Fremd- als auch dem Eigenschutz vor pathogenen, aerosolgetragenen Keimen, die beim Sprechen, Atmen, Husten und Niesen von Mensch-zu-Mensch übertragen werden können. Üblicherweise bestehen medizinische Masken aus drei Vliesstofflagen, wobei das mittlere Vlies als sogenannte Meltblown-Membran die eigentliche Filterbarriere darstellt.

Als Medizinprodukte unterliegen sie den Regelungen der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR; Medical Device Regulation) und müssen für das Inverkehrbringen in der EU mit dem CE-Konformitätskennzeichen versehen sein. Die technischen Leistungsanforderungen medizinischer Gesichtsmasken werden durch die europäische Norm DIN EN 14683, aktuell in der jüngsten Fassung DIN EN 14683:2025-03, geregelt.

Ergebnisse

Untersuchungs-ergebnisse

Gesetz

Norm DIN EN 14683


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