Methylmethacrylat in Nagelmodellagemittel – Untersuchungsergebnisse 2012

Nagelmodellage liegt im Trend. Vor allem junge Frauen lassen sich ihre Fingernägel gerne in Nagelstudios verlängern oder verstärken. Ein mögliches Verfahren ist die Modellage von Acrylnägeln. Dazu werden Zwei-Komponenten-Nagelmodellagemittel verwendet, die aus einer Flüssigkomponente und einer Pulverkomponente bestehen.

Werden flüssige und feste Komponente zu einer Paste gemischt, setzt die Polymerisierung eines Kunststoffes (Acryl) selbstständig ein. Die Paste wird auf den mit einer Schablone präparierten Fingernagel aufgebracht, modelliert und härtet dort langsam aus. Chemisch gesehen vernetzen bei diesem Vorgang kleine, reaktive Moleküle (Methacrylsäurederivate) durch die Anwesenheit eines chemischen Reaktionsbeschleunigers zu einem festen, hochmolekularen Kunststoff.

Im Jahr 2011 fielen in Berlin einige Flüssigkomponenten von Zwei-Komponenten-Nagelmodellagesystemen auf, die den Hauptbestandteil Methylmethacrylat enthielten. Die leicht flüchtige Substanz Methylmethacrylat kann direkt über die Haut und den Nagel sowie als Dämpfe über die Nase in den Körper aufgenommen werden. Methylmethacrylat besitzt stark sensibilisierende Eigenschaften und kann Kontaktallergien auslösen. Entstehende Schäden am Nagel bzw. an der Hand können über Jahre anhalten. Ist eine Sensibilisierung erfolgt, so kann eine Allergie auch auf methylmethacrylathaltigen Zahnersatz, auf künstliche Skelettteile oder Knochenzement auftreten.

Gesetzliche Regelungen

Methylmethacrylat ist in der deutschen und europäischen Kosmetikgesetzgebung nicht reguliert. In Kanada, Australien und den USA sind Nagelmodellagemittel, die Methylmethacrylat enthalten, verboten bzw. es wird vor der Verwendung dieser Substanz in Nagelmodellagemitteln gewarnt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bewertet die Substanz Methylmethacrylat in Konzentrationen von 80 bis 90 % in Nagelmodellagemitteln aufgrund seines hohen Sensibilisierungspotenzials als geeignet, die Gesundheit zu schädigen.

Untersuchungsergebnisse 2012

Vor diesem Hintergrund wurden bayernweit in Nagelstudios Flüssigkomponenten von Zwei-Komponenten-Nagelmodellagesystemen als Proben entnommen. Im Jahr 2012 analysierte das LGL insgesamt 19 unterschiedliche Proben auf ihren Methylmethacrylat-Gehalt.

In 12 der 19 Proben wies das LGL Methylmethacrylat in Konzentrationen von 93 bis 98 % nach. Da die Gehalte sogar über den vom BfR bewerteten Konzentrationen von 80 bis 90 % Methylmethacrylat lagen, beurteilte das LGL diese Proben als geeignet, die Gesundheit zu schädigen. Aufgrund des ernsten Gesundheitsrisikos veranlasste das LGL jeweils Schnellwarnungen im europäischen Schnellwarnsystem RAPEX. Bei den beanstandeten Proben, bei denen das Herkunftsland bekannt war, handelte es sich um Importe aus den USA und aus Großbritannien.

Die restlichen sieben Flüssigkomponenten von Zwei-Komponenten-Nagelmodellagesystemen enthielten den handelsüblichen Hauptbestandteil Ethylmethacrylat, welcher toxikologisch bisher nicht auffällig ist. Vier Proben beanstandete das LGL jedoch aufgrund von Kennzeichnungsmängeln.

Acrylgele als Alternative

Als Alternative zu den beschriebenen Zwei-Komponenten-Systemen zur Nagelmodellage werden in Nagelstudios auch unter UV-Licht aushärtende Acrylgele verwendet. Diese Acrylgele enthalten kein oder nur sehr wenig Methylmethacrylat. Daher wird laut BfR bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Gefährdung für den Verbraucher bei der Verwendung lichthärtender Gele gesehen.

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