Anforderungen an Sonnenschutzmittel und wichtige Verhaltensempfehlungen

Die wichtigste Anforderung an kosmetische Mittel und insbesondere an Sonnenschutzmittel ist, dass sie in ihrer Verwendung durch den Verbraucher sicher sind und die angegebenen Wirkungen erfüllen. Um zu einem hohen Gesundheitsschutzniveau beizutragen, hat die Europäische Kommission im September 2006 eine Empfehlung über die Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln und diesbezügliche Herstellerangaben veröffentlicht.

Schutz vor UVA- und UVB-Strahlen

Die Empfehlung bezieht sich auf die Wirksamkeit von Sonnenschutzprodukten und legt in diesem Zusammenhang Prüfverfahren fest. Dementsprechend sollen Sonnenschutzmittel Schutz vor allen gefährlichen UV-Strahlenbereichen bieten. Aus dem Lichtspektrum der Sonne, das auf die Erdoberfläche gelangt, sind für die Haut zwei UV-Strahlenbereiche relevant, nämlich der UVB-Bereich (Wellenlänge: 290 bis 320 nm) und der UVA-Bereich (Wellenlänge: 320 bis 400 nm).

Die UVB-Strahlen verursachen die Rötung der Haut, wenn eine bestimmte UVB-Strahlendosis überschritten wird (akuter Sonnenbrand) und können bei einer andauernden Überlastung der Haut zur Entstehung von Hautkrebs führen. Die Maßzahl für den Schutzumfang eines Sonnenschutzmittels vor UVB-Strahlen und damit vor Sonnenbrand ist der Lichtschutzfaktor. Dieser Faktor vermittelt dem Verbraucher die Verlängerung der Schutzzeit nach Anwendung eines Sonnenschutzmittels, bis ein Sonnenbrand eintritt.

Die UVA-Strahlen sind im terrestrischen Lichtspektrum zu einem deutlich höheren Anteil als die UVB-Strahlen enthalten und können wesentlich tiefer in die Haut eindringen. Sie werden daher für Schäden an der Bindegewebsstruktur der Haut verantwortlich gemacht, was sich bei einer chronischen Überbelastung in verstärkter vorzeitiger Hautalterung äußern kann. Auch für diesen Strahlenbereich wird eine Beteiligung an der Hautkrebsentstehung diskutiert. Ein gutes Sonnenschutzmittel muss daher einen UVA-Schutz bieten, der in einer angemessenen Relation zum UVB-Schutz steht.

Mindestanforderungen für Schutzumfang

Für den Schutzumfang eines Sonnenschutzmittels wurden daher folgende Mindestanforderungen festgelegt:

  • Die Höhe des Lichtschutzfaktors soll mindestens 6 betragen
  • Der Umfang des UVA-Schutzes soll mindestens ein Drittel des UVB-Schutzes umfassen
  • Die Einhaltung des geforderten UVA-Schutzumfanges soll dem Verbraucher in Zukunft durch das nachstehende Symbol angezeigt werden:

Mit dieser Festlegung gehören Präparate mit den bisherigen Lichtschutzfaktoren 2 und 4 nicht mehr zu den Sonnenschutzmitteln. Sie gelten fortan nur mehr als Pflegeprodukte mit dem Zusatznutzen UV-Schutz. Dies wird damit begründet, dass die überwiegende Zweckbestimmung, nämlich Sonnenschutz, mit Schutzfaktoren unter 6 nicht erfüllt wird.
Die Produktangaben in der Etikettierung sollen die Auswahl von geeigneten Sonnenschutzpräparaten erleichtern, zur richtigen Anwendung anleiten und Vorsichtsmaßnahmen vermitteln.

Anwendungshinweise zum Erreichen der ausgelobten Schutzwirkung

Die Auswahl der Anwendungshinweise sollte auf das Ziel der Erreichung der ausgelobten Schutzwirkung gerichtet sein. Hierzu werden folgende Beispiele angegeben:

  • Sonnenschutzmittel vor dem Sonnenbad auftragen
  • Sonnenschutzmittel wiederholt anwenden um den Schutz aufrecht zu erhalten, insbesondere nach Schwitzen, Schwimmen und Abtrocknen der Haut.

Die Anwendungshinweise sollen auch auf eine ausreichende Auftragsmenge hinweisen. Hierzu werden beispielhaft Piktogramme, Abbildungen oder die Angabe einer Messmöglichkeit empfohlen. Zusätzlich soll sinngemäß darauf hingewiesen werden, dass eine unzureichende Auftragsmenge das Schutzniveau erheblich reduziert. Die Bestimmung der Schutzwirkung von Sonnenschutzmitteln im Labor erfolgt mit relativ hohen Auftragsmengen. Um dies in der praktischen Verwendung umzusetzen, müssen die Anwender für das Eincremen des ganzen Körpers eines durchschnittlichen Erwachsenen mindestens sechs Teelöffel oder circa 36 g aufbringen. Man hat jedoch festgestellt, dass die Verbraucher in der Regel viel weniger auftragen, so dass die im Labor festgestellte Schutzwirkung nicht vollständig erreicht wird.

Neben einem Hinweis, dass Sonnenschutzmittel keinen 100-prozentigen Schutz bieten, sollen noch weitere Warnhinweise verwendet werden wie:

  • Trotz Verwendung von Sonnenschutzmitteln nicht zu lange in der Sonne bleiben
  • Säuglinge und Kleinkinder nicht der direkten Sonnenbestrahlung aussetzen
  • Übermäßige Sonnenbestrahlung stellt ein Gesundheitsrisiko dar

Es werden auch Beispiele von Herstellerangaben genannt, die zu vermeiden sind:

  • 100-prozentiger Schutz vor UV-Strahlung, z. B. durch Aussagen wie "Sunblocker" oder "vollständiger Schutz"
  • Hinweise, dass ein erneutes Auftragen des Produktes nicht erforderlich ist, z. B. durch Aussagen wie "Schutz für den ganzen Tag"

Im Folgenden ist ein Formulierungsbeispiel der neuen Anwendungshinweise aus dem Jahr 2007 dargestellt:

Anwendungshinweise:
Vor dem Sonnen in ausreichender Menge auftragen. Die Anwendung einer zu geringen Menge senkt den angegebenen Schutz erheblich. Mehrfach auftragen, um den Lichtschutz aufrecht zu erhalten. Dies gilt insbesondere bei Schwitzen oder nach dem Schwimmen und Abtrocknen. Intensive Mittagssonne vermeiden. Babys und Kleinkinder vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Für Babys und Kleinkinder schützende Kleidung sowie Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF größer als 25) verwenden. Bleiben Sie, trotz Verwendung eines Sonnenschutzmittels, nicht zu lange in der Sonne. Jeder Sonnenbrand schädigt die Haut nachhaltig und ist zu vermeiden. Auch Sonnenschutzmittel mit hohen Lichtschutzfaktoren bieten keinen vollständigen Schutz vor UV-Strahlen. Übermäßiges Sonnenbaden stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar.

Die Europäische Union hat auf ihrem Public Health-Portal die folgenden Piktogramme veröffentlicht, die dem Verbraucher die wichtigsten Anwendungshinweise bildlich vermitteln sollen:

Pictogramm: Sonnenschirm und Uhrsymbol 11-15h
Pictogramm: Sonnenbrille, Hut, T-Shirt
Pictogramm: Baby und durchgestrichene Sonne
Pictogramm: Sonnencreme

Quelle: Public Health-Portal der Europäischen Union

Angaben zur Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln

Grundsätzlich sollen die Aussagen und Angaben zur Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln einfach, eindeutig und aussagekräftig sein. Die Angaben zur Höhe des Schutzes beziehen daher jetzt vier standardisierte UVA/UVB Schutzklassen ein und um den Vergleich von Produkten zu vereinfachen, sollte die Anzahl möglicher Zahlenangaben (Lichtschutzfaktoren) begrenzt werden. Nachfolgend sind die empfohlenen Schutzklassen und die zugehörigen Schutzfaktoren tabellarisch zusammengefasst:

Tabelle 1: Schutzklassen und Schutzfaktoren
Produktkategorie (Schutzklasse) Schutzfaktor (Angabe auf den Packungen)
Niedrig 6, 10
Mittel 15, 20, 25
Hoch 30, 50
Sehr hoch 50+

Die Produktkategorie (Schutzklasse) sollte in der Auslobung mindestens genau so gut erkennbar sein wie der zugeordnete Lichtschutzfaktor.
Bei einer Auslobung eines Lichtschutzfaktors von 50+ muss der gemessene Lichtschutzfaktor mindestens 60 betragen.

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