Körperbemalung mit Henna

Bereits seit dem 14. Jahrhundert wird Henna, vor allem in islamischen Ländern, zur Färbung der Haare und der Haut, insbesondere der Hände genutzt. Seit einigen Jahren besteht auch in Europa der Modetrend zur Bemalung der Haut, zum Beispiel mit Henna.

Dazu werden neben anderen Farbstoffen auch die gepulverten Blätter des Cyperstrauches (Lawsonia inermis) verwendet. Als farbgebende Komponente ist der orangegelbe Farbstoff Lawson (CI 75480, Natural Orange 6, 2-Hydroxy-1,4-Naphthochinon) in Konzentrationen bis zu 2% enthalten.

Rechtsgrundlage

Kosmetische Mittel, zu denen auch Mittel zur Körperbemalung zählen, unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel (EU-KosmetikV).

Kosmetika zur Anwendung auf der Haut dürfen nur Farbstoffe enthalten, die in Anhang IV EU-KosmetikV gelistet sind. Der Farbstoff Lawson ist dort nicht aufgeführt, deshalb dürfen kosmetische Mittel, die dazu bestimmt sind, auf der Haut angewendet zu werden und diesen Farbstoff enthalten, nicht auf dem Markt bereit gestellt werden.

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