Backutensilien aus Silikon – Untersuchungsergebnisse 2025

Abstract

Das LGL hat im Jahr 2025 insgesamt 60 Backutensilien aus Silikon, darunter Backformen, Backmatten und Backhelfer, auf die Freisetzung von flüchtigen organischen Bestandteilen untersucht. Zudem wurde die Kennzeichnung dieser Produkte überprüft. Der überwiegende Anteil der Proben (49 bzw. ca. 82 %) war sowohl hinsichtlich der Freisetzung von flüchtigen organischen Bestandteilen als auch der Kennzeichnung unauffällig.

Hintergrund

Abb. 1: Backutensilien aus Silikon

Backutensilien aus Silikon sind in den letzten Jahren stets beliebter geworden. Im Handel sind Backformen, Backmatten und Backhelfer in den unterschiedlichsten Formen, Farben und Größen zu finden. Auch auf Social Media gezeigte Backtrends werden häufig mit diesen umgesetzt. Silikon ist unzerbrechlich, langlebig, elastisch, leicht zu reinigen und hitzebeständig. Das Material ist daher aus dem Sortiment von Backutensilien nicht mehr wegzudenken.

Hinsichtlich der Verwendung von Silikonen für Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt bestehen keine Bedenken, wenn die Anforderungen der Empfehlung XV des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) eingehalten werden. So dürfen Silikonelastomere im Rahmen der guten Herstellungspraxis unter anderem nicht mehr als 0,5 % flüchtige organische Bestandteile abgeben. Bei diesen handelt es sich vor allem um niedermolekulare Verbindungen, die beim Erhitzen von Silikonelastomeren freigesetzt werden und auf Lebensmittel übergehen können.

Der Anteil der vorhandenen flüchtigen organischen Bestandteile wird in der Produktion durch eine abschließende Wärmebehandlung von Silikonelastomeren, das sogenannte Tempern, verringert. Erfolgt dieser Schritt unzureichend, werden erhöhte Werte an flüchtigen organischen Bestandteilen festgestellt. Angesichts der gestiegenen Energiepreise ist es denkbar, dass Hersteller an dieser Stelle Ressourcen einsparen wollen. Die Anforderungen an die Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen sind in dem LGL-Internetartikel „Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt“ übersichtlich zusammengefasst und können dort eingesehen werden.

Im Jahr 2025 untersuchte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) 60 Backutensilien aus Silikon auf die Einhaltung der guten Herstellungspraxis bzgl. der flüchtigen organischen Bestandteile und der Kennzeichnung. Alle Proben wurden aus dem stationären Handel bezogen.

Untersuchungsergebnisse

Insgesamt wurden 35 Backformen, vier Backmatten und 21 Backhelfer aus Silikon untersucht. Dabei umfasste die Kategorie "Backformen" unter anderem Kuchenformen, Muffinformen sowie Pralinen- und Schokoladenformen. Die Kategorie der "Backhelfer" beinhaltete unter anderem Backpinsel, Teigschaber und Schneebesen.

Abbildung 2 ist ein Kreisdiagramm und zeigt den Anteil der Backformen, Backmatten und Backhelfer an den vom LGL im Jahr 2025 untersuchten 60 Backutensilien. Es besteht aus drei Segmenten, wobei das blau farbige Segment die 35 untersuchten Backformen, das orange farbige Segment die vier untersuchten Backmatten und das grün farbige Segment die 21 untersuchten Backhelfer darstellt.

Abbildung 2: Anteil an untersuchten Backformen, Backmatten und Backhelfern


Flüchtige organischen Bestandteile

Bei der Untersuchung auf flüchtige organische Bestandteile waren erfreulicherweise 54 Proben (90 %) unauffällig. Bei drei Proben wurde die Einhaltung der guten Herstellungspraxis aufgrund einer erhöhten Freisetzung flüchtiger organischer Bestandteile beanstandet. Die Freisetzungswerte lagen dabei im Bereich von 0,7 % bis 1,6 % und somit über dem Richtwert der BfR-Empfehlung XV von 0,5 %.

BfR-Empfehlungen sind keine Rechtsnormen. Sie stellen aber den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik für die Bedingungen dar, unter denen Bedarfsgegenstände aus hochpolymeren Stoffen im Hinblick auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit den Anforderungen der guten Herstellungspraxis entsprechen.

Bei weiteren drei Proben wurde ein Hinweis aufgrund der erhöhten Freisetzung flüchtiger organischer Bestandteile verfasst, da hier der Richtwert unter Berücksichtigung der Messunsicherheit nicht sicher überschritten wurde.

Die Beanstandungen und Hinweise betrafen ausschließlich Backhelfer aus Silikon.

Abbildung 3 zeigt ein Balkendiagramm zur Beurteilung der Backutensilien in Bezug auf die Freisetzung flüchtiger organischer Bestandteile. Auf der y-Achse ist die Anzahl der Proben und auf der x-Achse sind die drei Kategorien Beanstandung, Hinweis und ohne Befund aufgetragen. Innerhalb der drei Kategorien erfolgt die dargestellte Beurteilung der Backformen, Backmatten und Backhelfer durch unterschiedlich farbige Segmente in den Balken: Blau steht dabei für Backformen, orange für Backmatten und grün für Backhelfer. Im Bereich Beanstandung besteht der Balken ausschließlich aus einem grünen Segment, das drei hinsichtlich der Freisetzung von flüchtigen organischen Bestandteilen beanstandete Backhelfer darstellt. Der Balken in der Kategorie Hinweis zeigt ebenfalls nur ein grünes Segment, das drei Backhelfer darstellt, zu denen ein Hinweis bezüglich der Abgabe von flüchtigen organischen Bestandteilen verfasst wurde. Der Balken in der Kategorie ohne Befund ist in drei farbige Segmente unterteilt. Der blaue Teil stellt die 35 Backformen, der orange Teil die vier Backmatten und der grüne Teil die 15 Backhelfer ohne Befund hinsichtlich der Abgabe von flüchtigen organischen Bestandteilen dar.

Abbildung 3: Beurteilung der Backutensilien hinsichtlich der Freisetzung flüchtiger organischer Bestandteile


Kennzeichnung

Die Kennzeichnung von 55 Proben (ca. 92 %) war nicht zu bemängeln. Eine Probe wurde aufgrund eines für den Verbraucher nicht umsetzbaren Hinweises für die sichere und sachgerechte Verwendung beanstandet. Es handelte sich um eine angegebene Maximaltemperatur, deren entsprechende Umsetzung durch den Verwender nicht ohne weitere technische Hilfsmittel, wie beispielsweise einem Thermometer, möglich ist. Zu weiteren vier Proben wurde jeweils ein Hinweis bezüglich nicht einheitlicher Temperaturvorgaben auf dem Etikett bzw. der Verpackung und dem Gegenstand verfasst.

Abbildung 4 zeigt ein Balkendiagramm zur Beurteilung der Backutensilien hinsichtlich deren Kennzeichnung. Auf der y-Achse ist die Anzahl der Proben und auf der x-Achse sind die drei Kategorien Beanstandung, Hinweis und ohne Befund aufgetragen. Innerhalb der drei Kategorien erfolgt die dargestellte Beurteilung der Backformen, Backmatten und Backhelfer durch unterschiedlich farbige Segmente in den Balken: Blau steht dabei für Backformen, orange für Backmatten und grün für Backhelfer. Im Bereich Beanstandung besteht der Balken ausschließlich aus einem grünen Segment, das einen aufgrund der Kennzeichnung beanstandeten Backhelfer darstellt. Der Balken in der Kategorie Hinweis zeigt nur ein blaues Segment, welches vier Backformen darstellt, zu denen ein Hinweis bezüglich der Kennzeichnung verfasst wurde. Der Balken in der Kategorie ohne Befund ist in drei farbige Segmente unterteilt. Der blaue Teil stellt die 31 Backformen, der orange Teil die vier Backmatten und der grüne Teil die 20 Backhelfer ohne Befund in Bezug auf die Kennzeichnung dar.

Abbildung 4: Beurteilung der Backutensilien hinsichtlich der Kennzeichnung


Fazit

Das LGL beanstandete 2025 drei Proben (ca. 5 %) aufgrund der erhöhten Freisetzung von flüchtigen organischen Bestandteilen. Zu weiteren drei Proben (ca. 5 %) wurde ein Hinweis bzgl. der guten Herstellungspraxis erstellt. Die Kennzeichnung wurde bei einer Probe (ca. 2 %) beanstandet und für vier weitere Proben (ca. 7%) wurde diesbezüglich ein Hinweis verfasst. Erfreulicherweise war der überwiegende Anteil der Proben (49 bzw. ca. 82 %) sowohl hinsichtlich der Freisetzung von flüchtigen organischen Bestandteilen als auch der Kennzeichnung unauffällig.

Maßnahmen und Ausblick

Alle Mängel und Hinweise wurden an die zuständigen Behörden übermittelt, damit diese die entsprechenden Maßnahmen ergreifen können.

Das LGL wird Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Silikon auch in Zukunft untersuchen.

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