Backutensilien aus Silikon – Untersuchungsergebnisse 2025
Abstract
Das LGL hat im Jahr 2025 insgesamt 60 Backutensilien aus Silikon, darunter Backformen, Backmatten und Backhelfer, auf die Freisetzung von flüchtigen organischen Bestandteilen untersucht. Zudem wurde die Kennzeichnung dieser Produkte überprüft. Der überwiegende Anteil der Proben (49 bzw. ca. 82 %) war sowohl hinsichtlich der Freisetzung von flüchtigen organischen Bestandteilen als auch der Kennzeichnung unauffällig.
Hintergrund
Abb. 1: Backutensilien aus Silikon
Backutensilien aus Silikon sind in den letzten Jahren stets beliebter geworden. Im Handel sind Backformen, Backmatten und Backhelfer in den unterschiedlichsten Formen, Farben und Größen zu finden. Auch auf Social Media gezeigte Backtrends werden häufig mit diesen umgesetzt. Silikon ist unzerbrechlich, langlebig, elastisch, leicht zu reinigen und hitzebeständig. Das Material ist daher aus dem Sortiment von Backutensilien nicht mehr wegzudenken.
Hinsichtlich der Verwendung von Silikonen für Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt bestehen keine Bedenken, wenn die Anforderungen der Empfehlung XV des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) eingehalten werden. So dürfen Silikonelastomere im Rahmen der guten Herstellungspraxis unter anderem nicht mehr als 0,5 % flüchtige organische Bestandteile abgeben. Bei diesen handelt es sich vor allem um niedermolekulare Verbindungen, die beim Erhitzen von Silikonelastomeren freigesetzt werden und auf Lebensmittel übergehen können.
Der Anteil der vorhandenen flüchtigen organischen Bestandteile wird in der Produktion durch eine abschließende Wärmebehandlung von Silikonelastomeren, das sogenannte Tempern, verringert. Erfolgt dieser Schritt unzureichend, werden erhöhte Werte an flüchtigen organischen Bestandteilen festgestellt. Angesichts der gestiegenen Energiepreise ist es denkbar, dass Hersteller an dieser Stelle Ressourcen einsparen wollen. Die Anforderungen an die Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen sind in dem LGL-Internetartikel „Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt“ übersichtlich zusammengefasst und können dort eingesehen werden.
Im Jahr 2025 untersuchte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) 60 Backutensilien aus Silikon auf die Einhaltung der guten Herstellungspraxis bzgl. der flüchtigen organischen Bestandteile und der Kennzeichnung. Alle Proben wurden aus dem stationären Handel bezogen.
Untersuchungsergebnisse
Insgesamt wurden 35 Backformen, vier Backmatten und 21 Backhelfer aus Silikon untersucht. Dabei umfasste die Kategorie "Backformen" unter anderem Kuchenformen, Muffinformen sowie Pralinen- und Schokoladenformen. Die Kategorie der "Backhelfer" beinhaltete unter anderem Backpinsel, Teigschaber und Schneebesen.
Abbildung 2: Anteil an untersuchten Backformen, Backmatten und Backhelfern
Flüchtige organischen Bestandteile
Bei der Untersuchung auf flüchtige organische Bestandteile waren erfreulicherweise 54 Proben (90 %) unauffällig. Bei drei Proben wurde die Einhaltung der guten Herstellungspraxis aufgrund einer erhöhten Freisetzung flüchtiger organischer Bestandteile beanstandet. Die Freisetzungswerte lagen dabei im Bereich von 0,7 % bis 1,6 % und somit über dem Richtwert der BfR-Empfehlung XV von 0,5 %.
BfR-Empfehlungen sind keine Rechtsnormen. Sie stellen aber den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik für die Bedingungen dar, unter denen Bedarfsgegenstände aus hochpolymeren Stoffen im Hinblick auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit den Anforderungen der guten Herstellungspraxis entsprechen.
Bei weiteren drei Proben wurde ein Hinweis aufgrund der erhöhten Freisetzung flüchtiger organischer Bestandteile verfasst, da hier der Richtwert unter Berücksichtigung der Messunsicherheit nicht sicher überschritten wurde.
Die Beanstandungen und Hinweise betrafen ausschließlich Backhelfer aus Silikon.
Abbildung 3: Beurteilung der Backutensilien hinsichtlich der Freisetzung flüchtiger organischer Bestandteile
Kennzeichnung
Die Kennzeichnung von 55 Proben (ca. 92 %) war nicht zu bemängeln. Eine Probe wurde aufgrund eines für den Verbraucher nicht umsetzbaren Hinweises für die sichere und sachgerechte Verwendung beanstandet. Es handelte sich um eine angegebene Maximaltemperatur, deren entsprechende Umsetzung durch den Verwender nicht ohne weitere technische Hilfsmittel, wie beispielsweise einem Thermometer, möglich ist. Zu weiteren vier Proben wurde jeweils ein Hinweis bezüglich nicht einheitlicher Temperaturvorgaben auf dem Etikett bzw. der Verpackung und dem Gegenstand verfasst.
Abbildung 4: Beurteilung der Backutensilien hinsichtlich der Kennzeichnung
Fazit
Das LGL beanstandete 2025 drei Proben (ca. 5 %) aufgrund der erhöhten Freisetzung von flüchtigen organischen Bestandteilen. Zu weiteren drei Proben (ca. 5 %) wurde ein Hinweis bzgl. der guten Herstellungspraxis erstellt. Die Kennzeichnung wurde bei einer Probe (ca. 2 %) beanstandet und für vier weitere Proben (ca. 7%) wurde diesbezüglich ein Hinweis verfasst. Erfreulicherweise war der überwiegende Anteil der Proben (49 bzw. ca. 82 %) sowohl hinsichtlich der Freisetzung von flüchtigen organischen Bestandteilen als auch der Kennzeichnung unauffällig.
Maßnahmen und Ausblick
Alle Mängel und Hinweise wurden an die zuständigen Behörden übermittelt, damit diese die entsprechenden Maßnahmen ergreifen können.
Das LGL wird Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Silikon auch in Zukunft untersuchen.




