Weichmacher in Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Papier, Karton und Pappe – Untersuchungsergebnisse 2016

Anlass und Hintergründe der Untersuchungen

Phthalate werden seit vielen Jahren als Weichmacher für bestimmte Kunststoffe eingesetzt. Daneben werden Phthalate als Zusätze zu Farbstoffen und Dispersionsklebstoffen verwendet. Bei der Herstellung von Papier und Karton aus Recyclingmaterialien werden diese Substanzen nicht entfernt und können so in Lebensmittelverpackungen gelangen. Hier kann ein Übergang von kontaminierten Verpackungen auf darin verpackte Lebensmittel stattfinden, wenn keine Barriere vorhanden ist. Besonders niedermolekulare Phthalate, wie Diethylhexylphthalat (DEHP), Dibutylphthalat (DBP) und Diisobutylphthalat (DIBP), stehen im Verdacht, als hormonaktive Substanzen zu wirken, wenn sie vom Menschen aufgenommen werden. Sie werden als wahrscheinlich fortpflanzungsgefährdend eingestuft. Aufgrund der Reproduktionstoxizität sind DBP, DIBP und DEHP im Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) als besonders Besorgnis erregende Stoffe aufgeführt. Ihre Verwendung ist seit dem 21.02.2015 zulassungspflichtig. Im Anhang der BfR Empfehlung XXXVI sind Bedingungen für die Verwendung von wiedergewonnenen Fasern als Papierrohstoffe zur Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien aus Papier, Karton und Pappe genannt. DBP und DIBP dürfen jeweils einzeln oder in der Summe bis zu maximal 0,3 mg/kg aus solchen Materialien auf Lebensmittel oder Lebensmittelsimulanzien übergehen. Von DEHP dürfen maximal 1,5 mg/kg übergehen. Darüber hinaus sollte der Gehalt an Diisopropylnaphthalin (DIPN) im fertigen Material so gering wie technisch möglich sein. Nach einhelliger Sachverständigenmeinung gelten Gehalte über 100 mg/kg als technisch vermeidbar. DIPN gelangt als Lösemittel vor allem über Durchschreibepapier in den Papierkreislauf und gilt als Markersubstanz für Recyclingmaterial. Phthalate und DIPN sind durch den Eintrag über Altpapier in höheren Konzentrationen in Lebensmittelkontaktmaterialien aus wiedergewonnenen Fasern enthalten.

Im Rahmen der Untersuchungen sollte überprüft werden, ob die in den vergangenen Jahren abgesenkten Grenzwerte für den Phthalat-Übergang von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Papier, Karton und Pappe eingehalten werden.

Planung und Durchführung der Untersuchungen

Im Rahmen des Projektes wurden 26 Lebensmittelkontaktmaterialien aus Papier, Karton und Pappe auf die Gehalte von Phthalat-Weichmachern untersucht. Dazu zählen zum einen Lebensmittelverpackungen wie Schachteln für trockene Lebensmittel (z. B. Mehl, Semmelbrösel), Pizzakartons, Burger- und Pommes-Schalen oder Tüten aus Bäckereien und zum anderen Gegenstände, die zum Verzehr von Lebensmitteln verwendet werden wie Pappteller. Rechtlich ist der Übergang von Phthalaten in Lebensmittel und Lebensmittelsimulanzien maßgeblich. Neben der Bestimmung der Gehalte in den Materialien wurde somit der Übergang auf modifiziertes Polyphenylenoxid (Tenax ®) als Lebensmittelsimulanz ermittelt. Zusätzlich wurde die Summe der Diisopropylnaphthalin-Derivate (DIPN) bestimmt. Die Untersuchung erfolgte in Anlehnung an die zugehörigen DIN Normen nach Lösungsmittelextraktion mittels GC-MS.

Untersuchungsergebnisse

Weichmacher:

Bei fünf der 26 untersuchten Proben wurden in den Materialien keine Phthalat-Weichmacher nachgewiesen. Im Mittel wurden geringe Gehalte von 1 – 3 mg/kg DBP, DIBP bzw. DEHP ermittelt. Geringe Übergänge von Phthalat-Weichmachern auf das Lebensmittelsimulanz wurden lediglich bei Pizzakartons festgestellt. Diese Übergänge waren erfreulicherweise bei keiner Probe über dem Richtwert der BfR Empfehlung.

Alle untersuchten Pizzaschachteln bestanden aus mehreren Schichten. Als Zwischenlage wurde jeweils Pappe verwendet, die unter Verwendung von wiedergewonnenen Fasern her-gestellt worden war. Diese war in allen Fällen von einer Frischfaserschicht als Lebensmittel-kontaktseite überzogen.

Bei den untersuchten Verpackungen für Fastfood (Burger- und Pommes-Schalen), die unter Verwendung von wiedergewonnenen Fasern hergestellt worden waren, war kein Übergang der untersuchten Phthalate auf das Simulanz nachweisbar.

Diisopropylnaphthalin (DIPN):

Bei 12 der 26 untersuchten Proben konnte eindeutig belegt werden, dass sie unter Verwen-dung von Recyclingmaterialien hergestellt worden waren. Zehn Proben waren ohne Verwen-dung von wiedergewonnen Fasern hergestellt. Bei weiteren vier Proben war keine eindeutige Zuordnung möglich. Alle Proben, die eindeutig wiedergewonnene Fasern enthielten, wiesen DIPN-Gehalte von mehr als 2 mg/kg auf. Maximal wurden 34,4 mg/kg ermittelt. Bei einer Probe, die nicht zugeordnet werden konnte, lag ein Hinweis auf eine nachträgliche Kontami-nation der Probe mit DIPN aus der Probenahmeniederschrift vor. Die Proben, die nur Frisch-faser enthielten, wiesen als Maximum 1,4 mg/kg DIPN auf. Aufgrund der Ergebnisse der am LGL durchgeführten Untersuchungen konnte bestätigt werden, dass erhöhte DIPN-Gehalte ein Indiz für die Verwendung von Recyclingmaterialien sind.

Fazit

Insgesamt sind die ermittelten Phthalat-Gehalte in Lebensmittelkontaktmaterialien als gering einzustufen. Ein Übergang auf Lebensmittelsimulanzien konnte nur bei wenigen Proben festgestellt werden, die aus Recyclingmaterial hergestellt worden waren. Die Grenzwerte wurden bei allen untersuchten Proben eingehalten. Eine Überwachung von Lebensmittelkon-taktmaterialien aus Papier, Karton und Pappe soll auch weiterhin erfolgen, um Produkte zu ermitteln, die die Beschränkungen nicht erfüllen.