Kindergeschirr aus Silikon – Zahlreiche Kennzeichnungsmängel
Abstract
Im Jahr 2023 hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) 15 Proben Kindergeschirr aus Silikon auf die Freisetzung von flüchtigen organischen Bestandteilen und hinsichtlich ihrer Kennzeichnung überprüft. Der überwiegende Anteil der Proben wurde aus dem Internet bezogen. Die Analyse flüchtiger organischer Anteile war mehrheitlich unauffällig, wohingegen die Kennzeichnung des Kindergeschirrs zumeist lebensmittelrechtlich beanstandet wurde.
Einleitung
Gegenstände aus Silikon sind unzerbrechlich, langlebig, elastisch, weisen keine scharfen Kanten auf und lassen sich leicht reinigen. Häufig in ansprechenden Farben gestaltet, ist Kindergeschirr aus Silikon in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Es gibt die verschiedensten Varianten wie zum Beispiel Teller, Schüsseln, Löffel aber auch Becher, Flaschen und Lätzchen (Abbildung 1).
Abbildung 1: Beispiele für verschiedene Varianten von Silikon-Kindergeschirr.
Ergebnisse
Abbildung 2: Beanstandungen/Bemängelungen Silikon-Kindergeschirr 2023.
Gerade über das Internet werden bunte, kinderfreundlich gestaltete Löffel, Schüsseln und Teller für Säuglinge und Kleinkinder angeboten und sind ständig verfügbar. Das weiche Material birgt wenig Verletzungsrisiko, lässt sich leicht handhaben und wird oft als bessere Alternative im Vergleich zu herkömmlichem Kunststoffgeschirr beworben. Grundsätzlich gilt es bei Geschirr, Besteck und Trinkgefäßen für Kinder jedoch wichtige Sicherheitshinweise zu beachten, damit die höchstmögliche Sicherheit für die Kleinsten gegeben ist. Kindergeschirr ist daher mit genau festgelegten Hinweisen für eine sichere und sachgemäße Verwendung zu kennzeichnen. Zum Beispiel muss in einer Gebrauchsanweisung darauf hingewiesen werden, dass es nur unter Aufsicht von Erwachsenen zu verwenden ist und wie es zu reinigen ist. Weiterhin verpflichtend sind die Angabe des Namens und der Anschrift des Herstellers, Verarbeiters oder Verkäufers innerhalb der EU. Bei der Vermarktung in Deutschland muss die Kennzeichnung zwingend in deutscher Sprache angebracht sein. Gleichzeitig stellt der Vertrieb über das Internet insofern eine Sondersituation dar, als dass der Verbraucher beim Kauf die Kennzeichnung auf der Verpackung nicht direkt sehen kann. Daher sollten Hinweise zur sicheren und sachgemäßen Verwendung bereits auf der Internetseite dargestellt sein.
Silikon ist ein synthetisches Polymer, dass sich in seinen Eigenschaften von anderen Kunststoffen wie Polypropylen, Polycarbonat oder Polyethylen deutlich unterscheidet. Es unterliegt daher auch nicht der europäischen Kunststoffverordnung für Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt. Bei der Verwendung von Silikonen für Bedarfsgegenstände im Kontakt mit Lebensmitteln bestehen keine Bedenken, wenn die Anforderungen der Empfehlung XV des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) eingehalten werden. So dürfen Silikonelastomere, wenn sie nach den Regeln der guten Herstellungspraxis hergestellt wurden, unter anderem nicht mehr als 0,5 % sogenannte flüchtige organische Bestandteile abgeben abgeben (https://www.bfr.bund.de/cm/343/XV-Silicone.pdf).
>Der Anteil der vorhandenen flüchtigen organischen Bestandteile wird in der Produktion verringert, indem am Ende eine Wärmebehandlung, das sogenannte Tempern, folgt. Gerade aufgrund der gestiegenen Energiepreise könnte es vorkommen, dass Hersteller an dieser Stelle Kosten einsparen wollen. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersuchte 15 Proben Kindergeschirr aus Silikon auf Kennzeichnung und die Einhaltung der guten Herstellungspraxis (Abb. 2). Davon wurden 12 Proben aus dem Internet bezogen und 3 Proben aus dem stationären Handel untersucht.
Fast alle untersuchten Proben wiesen Mängel auf. Lediglich 7 % der untersuchten Proben war nicht zu beanstanden. 33 % der Proben wurden aufgrund ihrer stofflichen Zusammensetzung beanstandet, während der überwiegende Anteil von 60 % vor allem Kennzeichnungsmängel bezüglich der Sicherheitshinweise aufwies. Dabei war der Internetauftritt bei 13 % zu bemängeln und insgesamt 20 % der Proben wurden mit irreführenden Aussagen beworben.
Bei der Untersuchung der flüchtigen organischen Bestandteile waren 10 Proben unauffällig. Bei 5 Proben, alle aus dem Internethandel, wurde die Einhaltung der guten Herstellungspraxis aufgrund einer erhöhten Freisetzung flüchtiger organischer Bestandteile beanstandet.
Bei 12 Proben, davon 10 aus dem Internethandel, wurden Kennzeichnungsmängel beanstandet. Überwiegend fehlten Teile der geforderten Hinweise zur sicheren und sachgemäßen Verwendung. Bei 3 Proben aus dem Internet waren zusätzlich Werbeaussagen angebracht, die den Verbraucher in die Irre führen können.
Werden Geschirr und Trinkgefäße für Kinder im Internet angeboten, so sollten die Hinweise zur sicheren und sachgemäßen Verwendung bereits beim Kauf auf der Internetseite angegeben sein. Bei allen Proben aus dem Internethandel wurden Kennzeichnungsmängel bei der Bewerbung im Internet festgestellt. Bei 7 Proben wurde nur die Ausführung der Sicherheitshinweise bemängelt. 5 Proben waren zusätzlich im Internetauftritt mit irreführenden Werbeaussagen zu den Eigenschaften von Silikon beworben und wurden beanstandet. So suggeriert die Verwendung von Begriffen wie „giftfrei“ oder „schadstofffrei“ Verbrauchern oft fälschlicherweise, dass ein Produkt absolut frei von jeglichen potenziell schädlichen Substanzen ist. In Anbetracht der weiten Verbreitung von Schadstoffen ist es nahezu unmöglich, eine vollständige Abwesenheit zu gewährleisten. Für die Sicherheit eines Gegenstandes im Kontakt mit Lebensmitteln ist jedoch maßgeblich, was letztlich auf Lebensmittel übergeht. Bei 2 Proben erweckte die Werbung auch den Eindruck, als ob es sich bei Silikon um ein natürliches Produkt handeln würde. Bei 2 Proben war die Kennzeichnung des verantwortlichen Inverkehrbringers zu beanstanden, bei einer Probe war die Kennzeichnung nicht in deutscher Sprache angebracht.
Lediglich eine Probe aus dem stationären Handel wies keine Mängel bezüglich Kennzeichnung und flüchtiger organischer Bestandteile auf.
Fazit
Das LGL konnte 2023 bei 67 % der untersuchten Proben Kindergeschirr aus Silikon keine Auffälligkeiten hinsichtlich der Freisetzung flüchtiger organischer Bestandteile feststellen. Die gute Herstellungspraxis wurde bei 33 % der Proben, alle aus dem Internethandel, beanstandet.
Während der überwiegende Anteil der Proben stofflich nicht zu beanstanden war, ist es vor allem die Kennzeichnung von Hinweisen zur sicheren und sachgemäßen Verwendung, die korrigiert werden muss. Insbesondere Proben aus dem Internethandel waren dabei auffällig.
Maßnahmen und Ausblick
Alle Mängel wurden an die zuständigen Behörden übermittelt, damit diese die entsprechenden Maßnahmen ergreifen können. Das LGL wird auch weiterhin Kindergeschirr aus Silikon mit seiner Kennzeichnung und Werbung unter die Lupe nehmen.