Pressemitteilung
13.08.2026
Nr. 28/2026
Lebensmittelsicherheit
Echt oder künstlich? Authentizitätsprüfung von Lebensmitteln mit Vanillearoma
Ob in Speiseeis, Pudding oder Backwaren: Vanille ist einer der beliebtesten Aromastoffe in süßen Köstlichkeiten. Natürliches Vanillin herzustellen ist jedoch aufwendig und teuer, das Risiko für Verfälschungen entsprechend hoch. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersuchte im Zeitraum von Anfang 2025 bis Mitte 2026 insgesamt 107 Produkte, die laut Hersteller mit Vanille aromatisiert waren, bezüglich ihrer Authentizität. Das Ergebnis: Bei 99 der 107 Proben gab es hinsichtlich der Echtheit keinen Grund zum Zweifel.
Unter den beprobten Produkten waren vornehmlich Speiseeis, feine Backwaren wie Vanillekipferl und -waffeln sowie Vanillepudding und -joghurt. Auch Proben von Vanillezucker, Vanilleextrakten und ganze, geschnittene und gemahlene Vanilleschoten wurden analysiert. Zudem wurde eine Probe Proteinpulver und eine Aroma-Probe untersucht. Konkret zeigte sich bei sechs Proben Vanillekipferl, einer Probe Vanillewaffeln und einem Vanilleeis, dass zur Aromatisierung kein oder nicht ausschließlich natürliches Vanillin aus der Vanilleschote verwendet wurde. In allen acht genannten Fällen wurden die jeweils zuständige örtliche Lebensmittelüberwachung informiert. Die Beanstandungen betreffen ausschließlich die Kennzeichnung der Lebensmittel, gesundheitliche Auswirkungen sind damit nicht verbunden.
| Erzeugnisse | Anzahl | Beanstandungen |
|---|---|---|
| Feine Backwaren (Vanillekipferl, Kekse, Waffeln) | 22 | 7 |
| Vanilleeis | 18 | 1 |
| Vanilleschoten (ganz, geschnitten, gemahlen) | 22 | 0 |
| Vanilleextrakte und -pasten | 18 | 0 |
| Milcherzeugnisse - ohne Vanilleeis (Pudding, Joghurt, etc.) | 13 | 0 |
| Zucker (aromatisiert) | 12 | 0 |
| Aroma | 1 | 0 |
| Proteinpulver | 1 | 0 |
| Summe | 107 | 8 |
Natürlich oder nicht natürlich
Der aufwendige Herstellungsprozess und der niedrige Vanillin-Gehalt in den Schoten der Gewürzvanille machen natürliches Vanillin teuer in der Herstellung. Daher kommen zulässigerweise auch biotechnologisch (aus pflanzlichen Rohstoffen wie Reis oder Mais) hergestelltes sowie synthetisches Vanillin als Aromastoff in Lebensmitteln zur Anwendung. Wichtig hierbei ist jedoch die gesetzlich vorgegebene Kennzeichnung genau zu beachten. So darf zum Beispiel ein Pudding oder Speiseeis nur dann mit der Bezeichnung „Vanille“ beworben werden, wenn der Vanillegeschmack ausschließlich durch die Verwendung von gemahlenen Vanilleschoten, Vanillemark, Vanilleextrakt und/oder natürlichem Vanillearoma erzeugt wurde. Biotechnologisch hergestelltes Vanillin darf als „natürliches Aroma“ ausgewiesen werden. Synthetisch erzeugtes Vanillin hingegen darf lediglich die Kennzeichnung „Aroma“ oder „Vanillin“ beinhalten.
Analyseverfahren
Da natürliches Vanillin aus Vanilleschoten, biotechnologisch erzeugtes Vanillin und synthetisches Vanillin in ihrer chemischen Struktur völlig identisch sind, können sie mit den üblichen chemischen Analyseverfahren nicht unterschieden werden. Daher erfolgt die Authentizitätsanalytik am LGL anhand der unterschiedlichen Kohlenstoff-Isotopenwerte mit Hilfe der Isotopenverhältnis-Massenspektrometrie (IRMS) – ein eindeutiger Nachweis für Verfälschungen und zur Unterscheidung verschiedener Herstellungsverfahren.
Mehr zu dem Analyseverfahren sowie weitere Informationen zu den LGL-Untersuchungen zu Vanille unter https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/kennzeichnung/echtheit_herkunft/ue_vanille.htm.
Über das LGL
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Als interdisziplinäre, wissenschaftliche Fachbehörde verfolgt das LGL in seinem Handeln stets den „One-Health-Ansatz“ – denn nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel, und nur eine gesunde Umwelt ermöglicht körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen.
Daher sind am LGL verschiedene Fachgebiete bewusst unter einem Dach vereint. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen zum Beispiel aus der Human- und Veterinärmedizin, der Lebensmittelchemie, aus den verschiedenen Ingenieurswissenschaften, der Physik, der Psychologie, der Ernährungswissenschaft, der Chemie oder Biologie. Sie arbeiten über Fachgrenzen hinweg zusammen und betrachten Sachverhalte aus verschiedenen Blickwinkeln.
Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung umfassen die Aufgaben des LGL die Untersuchung und rechtliche Beurteilung von Lebensmitteln einschließlich der toxikologischen Risikobewertung bedenklicher Inhaltsstoffe. Das LGL sieht sich dabei als Dienstleister im Bereich der Lebensmittelsicherheit, um die bayerische Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.

