Pressemitteilung

27.03.2026
Nr. 12/2026

Lebensmittelsicherheit

Bedenkenlos naschen, herzhaft genießen: LGL-Untersuchungen von (Schoko-) Ostereiern ergaben keine Beanstandungen

Eine gute Nachricht zu Ostern: Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat 26 Proben von Schoko-Ostereiern und 22 Proben gekochter und gefärbter Eier auf Verderb sowie mögliche Krankheitserreger untersucht – keine der untersuchten Proben musste beanstandet werden. Dem Naschen kunterbunter Beilagen aus dem Osterkorb steht somit nichts im Wege. 

In Schokolade können durch Produktionsfehler Krankheitserreger wie Salmonellen vorkommen, die nach dem Verzehr Magen-Darm-Erkrankungen verursachen können. Expertinnen und Experten des LGL untersuchen daher regelmäßig und risikoorientiert Schokoladenprodukte unter anderem auf die hygienische Beschaffenheit. In diesem Jahr standen Schoko-Ostereier mit nicht-alkoholischer Füllung im Fokus und wurden auf ihre sensorische Beschaffenheit und Salmonellen untersucht. Erfreulicherweise waren alle Proben einwandfrei, genauso wie bei den gefärbten Eiern. Diese werden stichprobenhaft auf einen möglichen Verderb hin untersucht, da zum Beispiel durch feine Risse in der Schale Mikroorganismen eindringen und Eier dadurch ungenießbar werden können.

Weitere Verbrauchertipps: 
Schokolade ist feuchtigkeits-, geruchs- und oxidationsempfindlich und sollte daher an einem trockenen und kühlen, licht- und luftgeschützten Ort bei einer Temperatur von ca. 12 bis 20 °C aufbewahrt werden. Außerdem sollte Schokolade nicht in der Nähe stark riechender Lebensmittel gelagert werden. 
Beim Kauf hartgekochter und gefärbter Eier empfiehlt es sich, diese im Kühlschrank aufzubewahren und zeitnah zu verzehren. Fallen beim Schälen leichte Einfärbungen des Eiweißes aufgrund feiner Risse auf, so sind diese Färbungen in der Regel unbedenklich, da grundsätzlich nur mit zugelassenen Farbstoffen eingefärbte Hühnereier zum Kauf angeboten werden dürfen (für gefärbte Bio-Eier sind zudem nur natürliche Farben oder natürliche Überzugsstoffe erlaubt). 

Weitere Informationen unter: 
•  Schokolade und Schokoladenerzeugnisse
•  Eier und Eierprodukte
 


Über das LGL
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Als interdisziplinäre, wissenschaftliche Fachbehörde verfolgt das LGL in seinem Handeln stets den „One-Health-Ansatz“ – denn nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel, und nur eine gesunde Umwelt ermöglicht körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen.
Daher sind am LGL verschiedene Fachgebiete bewusst unter einem Dach vereint. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen z. B. aus der Human- und Veterinärmedizin, der Lebensmittelchemie, aus den verschiedenen Ingenieurswissenschaften, der Physik, der Psychologie, der Ernährungswissenschaft, der Chemie oder Biologie. Sie arbeiten über Fachgrenzen hinweg zusammen und betrachten Sachverhalte aus verschiedenen Blickwinkeln.