Pressemitteilung
20.01.2026
Nr. 05/2026
Lebensmittelsicherheit
LGL empfiehlt Vorsicht bei Nahrungsergänzungsmitteln vor allem aus dem Internet - viele Beanstandungen im Jahr 2025
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, Nahrungsergänzungsmittel mit Bedacht zu verwenden. Häufig werden diese Produkte als Möglichkeit angesehen, dem Körper etwas Gutes zu tun. Nicht selten versprechen sie eine Verbesserung der Gesundheit bei regelmäßiger Einnahme, obwohl dies wissenschaftlich nicht belegt ist. Außerdem enthalten manche Präparate Mineralstoffe und Vitamine in Mengen, die um ein Vielfaches über den empfohlenen Tagesdosen liegen. Im Jahr 2025 hat das LGL 394 Proben von Nahrungsergänzungsmitteln risikoorientiert untersucht, 241 Proben (61 Prozent) mussten beanstandet werden.
Insgesamt entfielen auf die Gesamtzahl der bemängelten Proben über 400 Beanstandungsgründe, da eine Probe auch aus mehreren Gründen nicht den Vorschriften entsprechen kann. So gab es aufgrund unzulässiger krankheits- oder gesundheitsbezogener Aussagen (den sogenannten „Health Claims“) 212 Beanstandungen. In 156 Fällen war die Kennzeichnung irreführend oder nicht rechtskonform. 18 Proben wiederum enthielten nicht zugelassene neuartige Lebensmittel und 38 Proben wurden als Arzneimittel eingestuft. Darüber hinaus gab es 2 Beanstandungen aufgrund von unzulässigen Inhaltsstoffen. Nur eine Probe wurde als potenziell gesundheitsschädlich beurteilt. „Schadstoffe“ im Sinne von Rückständen oder Kontaminanten wurden in den untersuchten Proben nicht festgestellt. In allen Fällen wurden die jeweils zuständigen Behörden informiert.
Riesige Produktvielfalt im Internet – Einnahme nur in Einzelfällen sinnvoll
Die Anzahl der verschiedenen Nahrungsergänzungsmittel auf dem Markt wächst stetig, insbesondere das Angebot im Internet. Vor allem die gesundheitliche Bewerbung im Internet und in den sozialen Medien gibt häufig Anlass zur Beanstandung. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich vor einem Kauf grundsätzlich gut informieren und dazu auch die empfohlenen täglichen Aufnahmemengen der beworbenen Vitamine und Mineralstoffe berücksichtigen. Informationen hierfür stellt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung bereit. Auch entsprechende gesundheitliche Werbeaussagen sollten stets kritisch hinterfragt und nach Möglichkeit über andere verlässliche Quellen überprüft werden.
Gesunde Personen, die sich ausgewogen ernähren, sind prinzipiell nicht auf Nahrungsergänzungsmittel angewiesen, im Gegenteil: Zu viele Nährstoffe über einen längeren Zeitraum können sogar schädlich sein. Beispielsweise kann zu viel Jod der Schilddrüse schaden und Vitamin B6 in hohen Dosen zu neurologischen Einschränkungen führen. Nur in besonderen Fällen ist eine zusätzliche Einnahme sinnvoll, etwa Folsäure während der Schwangerschaft. Daher empfiehlt das LGL, vor der Einnahme Rücksprache mit der Hausärztin oder dem Hausarzt zu halten. Im Zweifel sollte auf den Kauf verzichtet werden.
Weiteres unter:
- Referenzwerte für Nährstoffzufuhr – Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
- LGL-Flyer „Nahrungsergänzungsmittel – eine preiswerte Alternative zu Arzneimitteln?“
- Zugelassene und abgelehnte gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmittel – EU Register of Health Claims
Über das LGL
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Als interdisziplinäre, wissenschaftliche Fachbehörde verfolgt das LGL in seinem Handeln stets den „One-Health-Ansatz“ – denn nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel, und nur eine gesunde Umwelt ermöglicht körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen. Daher sind am LGL verschiedene Fachgebiete bewusst unter einem Dach vereint. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen z. B. aus der Human- und Veterinärmedizin, der Lebensmittelchemie, aus den verschiedenen Ingenieurswissenschaften, der Physik, der Psychologie, der Ernährungswissenschaft, der Chemie oder Biologie. Sie arbeiten über Fachgrenzen hinweg zusammen und betrachten Sachverhalte aus verschiedenen Blickwinkeln.
Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung umfassen die Aufgaben des LGL die Untersuchung und rechtliche Beurteilung von Lebensmitteln einschließlich der toxikologischen Risikobewertung bedenklicher Inhaltsstoffe. Das LGL sieht sich dabei als Dienstleister im Bereich der Lebensmittelsicherheit, um die bayerische Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.

