Pressemitteilung
01.12.2024
Nr. 44/2024
Lebensmittelsicherheit
Cumarin in Zimtsternen: Kaum Überschreitung der zulässigen Höchstmenge
In der Vorweihnachtszeit sind zimthaltige Lebensmittel wie Zimtsterne, Lebkuchen und auch Tees mit Zimtzusatz sehr beliebt. Der natürlicherweise in Zimt enthaltene Aromastoff Cumarin kann jedoch bei empfindlichen Menschen im Falle einer übermäßigen Aufnahme eine Entzündung der Leber nach sich ziehen. Zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern wurden daher zulässige Höchstmengen für Cumarin in zimthaltigen Lebensmitteln von 50 mg/kg festgelegt. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat in der Vorweihnachtszeit der Jahre 2022, 2023 sowie 2024 (Stand KW 47) 132 Proben Zimtsterne auf Cumarin untersucht. Die Analysen ergaben: Nur in 3 Prozent der Fälle wurde die tolerierbare Höchstmenge überschritten.
Von 52 unter anderem aus dem Einzelhandel oder von Großbäckereien stammenden Proben überschritt keine den Wert von 50 mg/kg. Bei den 80 Proben aus handwerklicher Fertigung lag der festgestellte Cumaringehalt lediglich in drei Fällen aus dem Jahr 2022 sowie einem aus 2023 über der zulässigen Höchstmenge. Diese Proben wurden dementsprechend beanstandet. In 25 Zimtstern-Proben aus handwerklicher Produktion war sogar keinerlei Cumarin nachweisbar.
Zu Cumarin
Cumarin ist ein in der Natur verbreitet vorkommender Pflanzeninhaltsstoff mit süßem, vanilleähnlichem, kräuterartigem und würzigem Duft. Enthalten ist Cumarin unter anderem in Waldmeister, in der Tonkabohne sowie in den verschiedenen Zimtsorten. Das meiste Cumarin wird durch den direkten Verzehr von Zimt und zimthaltigen Lebensmitteln aufgenommen, wobei der Gehalt abhängig von der Zimtsorte ist. Je nach Herkunft unterscheidet man zwischen Ceylon-Zimt (Herkunft: Sri Lanka, Südindien, Madagaskar oder Brasilien), der nur Gehalte im Spurenbereich aufweist, und Cassia-Zimt (China und Indonesien), der eine deutlich höhere Menge an Cumarin (mehr als 1000 mg/kg) enthalten kann. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) haben für Cumarin einen TDI-Wert (tolerable daily intake = akzeptable tägliche Aufnahme) von 0,1 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht (mg/kg KG) abgeleitet. Die EFSA kam allerdings zu der Auffassung, dass eine kurzfristige Überschreitung dieses TDI keine Auswirkungen auf die Gesundheit hat.
Weiterführende Informationen zum Thema:
LGL: Alle Jahre wieder – Süßes zu Weihnachten
LGL: Cumarin in Zimt und zimthaltigen Lebensmitteln
LGL-PM vom 07.12.2022: Cumarin-Gehalt in Zimt-Tees
Über das LGL
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Als interdisziplinäre, wissenschaftliche Fachbehörde verfolgt das LGL in seinem Handeln stets den „One-Health-Ansatz“ – denn nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel, und nur eine gesunde Umwelt ermöglicht körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen.
Daher sind am LGL verschiedene Fachgebiete bewusst unter einem Dach vereint. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen z. B. aus der Human- und Veterinärmedizin, der Lebensmittelchemie, aus den verschiedenen Ingenieurswissenschaften, der Physik, der Psychologie, der Ernährungswissenschaft, der Chemie oder Biologie. Sie arbeiten über Fachgrenzen hinweg zusammen und betrachten Sachverhalte aus verschiedenen Blickwinkeln.
Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung umfassen die Aufgaben des LGL die Untersuchung und rechtliche Beurteilung von Lebensmitteln einschließlich der toxikologischen Risikobewertung bedenklicher Inhaltsstoffe. Das LGL sieht sich dabei als Dienstleister im Bereich der Lebensmittelsicherheit, um die bayerische Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.