Pressemitteilung

29.01.2025
Nr. 03/2025

Tiergesundheit

Die Bewerbungsphase für das Tiermedizinstudium im Rahmen der Landtierarztquote startet am 1. Februar 2025

Die Landtierarztquote in Bayern startet: Erstmals werden jetzt in Bayern Tiermedizinstudienplätze an Studienbewerberinnen und -bewerber vergeben, die Interesse an der nutztierärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum haben. Im Februar 2025 können Interessierte ihren Antrag auf einen Studienplatz online einreichen. Bayern hat als erstes und bisher einziges Bundesland eine Landtierarztquote geschaffen. Das gemeinsame Vorhaben des Bayerischen Umwelt- und Verbraucherschutzministeriums und des Bayerischen Wissenschaftsministeriums ist ein wichtiges Instrument, um eine flächendeckende tierärztliche Versorgung von Nutztierbeständen auch künftig sicherzustellen. Die Landtierarztquote wird durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) betreut.  

LGL-Präsident Prof. Dr. Christian Weidner sagt: „In Kürze steht das Bewerberportal für die Einreichung von Anträgen zur Verfügung. Nutzen Sie Ihre Chance und bewerben Sie sich um einen Studienplatz der Tiermedizin im Rahmen der Landtierarztquote, vor allem wenn Sie bereits wissen, dass die Nutztiermedizin das Richtige für Sie ist!“
 
Die Bewerbung um einen Studienplatz im Rahmen der Landtierarztquote erfolgt unabhängig von der Abiturnote. Erforderlich für die Bewerbung ist ein abgelegter Test für medizinische Studiengänge. Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund ihrer Vorerfahrungen – zum Beispiel Ausbildung und Praktika – eine Eignung für die Nutztiermedizin erwarten lassen, werden im Auswahlverfahren bevorzugt. 

Bewerberinnen und Bewerber, die das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen haben, werden ab dem Wintersemester 2025/2026 das Studium der Tiermedizin an der Tierärztlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) beginnen. Sie verpflichten sich im Gegenzug, nach Abschluss ihrer Ausbildung für zehn Jahre in einem bayerischen Bedarfsgebiet als Nutztierärztin oder Nutztierarzt mit Schwerpunkt Rind oder Schwein zu arbeiten. Ziel ist es, die flächendeckende Versorgung von Nutztieren sicherzustellen und die landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern nachhaltig zu unterstützen. Bayern reagiert damit auf die herausfordernde Entwicklung bei der tierärztlichen Versorgung von Nutztieren. 
 
Prof. Weidner ergänzt: „Danken möchten wir an dieser Stelle der Tierärztlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München, die uns bei der Umsetzung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens tatkräftig unterstützen wird“. 

Das Bewerbungsfenster für einen Studienplatz im Rahmen der Landtierarztquote öffnet sich erstmalig vom 1. bis zum 28. Februar 2025. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Bewerberportal unter www.landtierarztquote.bayern.de. Auf der Internetseite finden Bewerberinnen und Bewerber außerdem alle erforderlichen Informationen zum Bewerbungsprozess, zum Auswahlverfahren sowie auch Hintergründe rund um die Landtierarztquote.
 


Über das LGL

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Als interdisziplinäre, wissenschaftliche Fachbehörde verfolgt das LGL in seinem Handeln stets den „One-Health-Ansatz“ – denn nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel, und nur eine gesunde Umwelt ermöglicht körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen.

Daher sind am LGL verschiedene Fachgebiete bewusst unter einem Dach vereint. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen z. B. aus der Human- und Veterinärmedizin, der Lebensmittelchemie, aus den verschiedenen Ingenieurswissenschaften, der Physik, der Psychologie, der Ernährungswissenschaft, der Chemie oder Biologie. Sie arbeiten über Fachgrenzen hinweg zusammen und betrachten Sachverhalte aus verschiedenen Blickwinkeln. Auf dem Gebiet der Tiergesundheit umfassen die Aufgaben des LGL die Diagnostik von Tierkrankheiten, deren Prävention und Bekämpfung, den Tierschutz sowie die Überwachung des Verkehrs mit Futter- und Tierarzneimitteln.