Pressemitteilung
07.01.2026
Nr. 02/2026
Gesundheit
LGL rät zur Überprüfung des Polio-Impfstatus - Rechtzeitiger Impfschutz vor Kinderlähmung im Kleinkindalter wichtig
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) rät dazu, den Polio-Impfschutz zu prüfen und bei Bedarf zu vervollständigen. Denn die Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) zeigen, dass die Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Polio, auch „Kinderlähmung“ genannt) nicht selten zu spät abgeschlossen wird.
Die Grundimmunisierung sollte nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) bereits im ersten Lebensjahr im Alter von 2, 4 und 11 Monaten erfolgen. Eine Auffrischimpfung ist im Alter zwischen 9 und 16 Jahren empfohlen. Für einen langanhaltenden Schutz sind die komplette Grundimmunisierung und die Auffrischimpfung notwendig, gegebenenfalls sind die Impfungen auch im Erwachsenenalter nachzuholen.
Laut Daten des RKI sind an ihrem zweiten Geburtstag drei von vier Kindern in Bayern (75 Prozent) vollständig gegen Polio geimpft, obwohl in diesem Alter die Grundimmunisierung längst abgeschlossen sein sollte. Ein Großteil der fehlenden Impfungen wird dann zwar bis zur Einschulungsuntersuchung nachgeholt – erfreulicherweise sind zu diesem Zeitpunkt 94 Prozent aller Kinder vollständig gegen Polio geimpft – doch sollten Eltern noch stärker auf die Bedeutung der Grundimmunisierung im ersten Lebensjahr hingewiesen werden. Die Tatsache, dass seit Ende 2024 vereinzelt Polioviren (Schluckimpfstoff-abgeleitete Polioviren) im Abwasser mehrerer deutscher Städte nachwiesen wurden, macht die Impfempfehlung noch wichtiger.
Kinderlähmung ist eine hochansteckende Krankheit, die vor allem Kinder unter 5 Jahren betrifft. Aber auch ungeimpfte Erwachsene können erkranken. Um das Neuauftreten von Poliofällen zu verhindern, ist es notwendig, dass möglichst viele Personen rechtzeitig und vollständig gegen Polio geimpft werden. In Deutschland wird dafür ein Impfstoff mit inaktivierten Polioviren verwendet, bei Kindern in einem Kombinationsimpfstoff, der auch gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis (Keuchhusten), Hib (Haemophilus influenzae Typ b) und Hepatitis B schützt.
Weiteres zum Thema
- Aktuelle, vom Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichte Impfquoten
- Nachweise von Schluckimpfstoff-abgeleiteten Polioviren im Abwasser:
- FAQ zu Nachweisen von Polioviren im Abwasser
Weiterführende Informationen zum Thema bietet auch das LGL auf seiner Homepage.
Über das LGL
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Als interdisziplinäre, wissenschaftliche Fachbehörde verfolgt das LGL in seinem Handeln stets den „One-Health-Ansatz“ – denn nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel, und nur eine gesunde Umwelt ermöglicht körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen. Daher sind am LGL verschiedene Fachgebiete bewusst unter einem Dach vereint. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen z. B. aus der Human- und Veterinärmedizin, der Lebensmittelchemie, aus den verschiedenen Ingenieurswissenschaften, der Physik, der Psychologie, der Ernährungswissenschaft, der Chemie oder Biologie. Sie arbeiten über Fachgrenzen hinweg zusammen und betrachten Sachverhalte aus verschiedenen Blickwinkeln.

