EU-Schnellwarnsysteme - Meldungssituation 2013

Im Jahr 2013 gingen im LGL ca. 8.300 RASFF-Meldungen ein, die gesichtet und ausgewertet wurden; Bayern war dabei in 637 Fällen betroffen. Das LGL stellte insgesamt 79 Original- und Folgemeldungen in das RASFF-System ein. Im Bereich des RAPEX-Meldesystems bearbeitete die Schnellwarnkontaktstelle insgesamt 136 Vorgänge

Besonders umfangreiche Fälle im RASFF-System betrafen Chloramphenicol in Enzymen sowie nicht gekennzeichnetes Pferdefleisch in Rindfleischprodukten. Ein neuer Meldungsschwerpunkt im RAPEX-System waren polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Tätowiermitteln.

Chloramphenicol in Enzymen

Mitte Juli 2013 teilte Belgien über das RASFF mit, dass in Futtermittelzusatzstoffen, die teilweise aus mehreren Enzymen hergestellt werden, Verunreini¬gungen mit dem Breitband-Antibiotikum Chloramphe¬nicol (CAP) gefunden wurden. Es stellte sich heraus, dass einige der für die Herstellung verwendeten Enzyme (Xylanasen) deutlich mit CAP belastet waren. Von der belgischen Meldung waren mehrere Hersteller von Futtermittel¬zusatzstoffvormischungen in verschiedenen europäi¬schen Mitgliedstaaten, unter anderem auch Deutsch¬land, betroffen, welche die entsprechenden Chargen des Enzyms weiterverarbeitet hatten. Parallel zu den mit CAP belasteten Futtermitteln wur¬den über das RASFF Meldungen über weitere mit CAP belastete Enzyme, die auch bei der Herstellung von Lebensmitteln eingesetzt wurden, bekannt. Bei den auffälligen Enzymen handelte es sich um Xylana¬sen, Amylasen, Cellulasen, Pectinasen und Laktasen. Diese werden unter anderem bei der Herstellung von Brot und Backwaren eingesetzt. Durch die breite Anwendung von Backmitteln, Back(vor)mischungen und Fertigmehlen waren auch in Bayern mehrere große Abnehmer von Enzymmischungen, die daraus die genannten Produkte herstellen, von diesem Vor¬gang betroffen. Alle genannten Enzyme wurden über Japan aus Indien bezogen. Bisher liegen keine ausrei¬chenden Informationen vor, die den Eintrag von CAP in die Produkte erklären. Über das Schnellwarnsystem wurden insgesamt 24 verschiedene Meldungen kommuniziert, wovon Bay¬ern in zehn Fällen betroffen war und in denen zum Teil umfangreiche Ermittlungen sowie entsprechen¬de lebensmittelrechtliche Maßnahmen wie die Sperrung oder die Rücknahme von Produkten eingeleitet werden mussten.

Nicht gekennzeichnetes Pferdefleisch in Rindfleischprodukten

Obwohl zu keiner Zeit ein Gesundheitsrisiko von den betroffenen Waren ausging wurden sämtliche Vorgänge auf Vorschlag der EU-Kommission aufgrund der überregionalen Bedeutung des Geschehens über das RASFF kommuniziert. So konn¬ten alle Informationen an einer Stelle gebündelt und die komplexen europäischen bzw. internationalen Vertriebswege für die beteiligten Behörden transparent gemacht werden. Deutsche Behörden meldeten Vorgänge über das RASFF, bei denen nicht de¬klariertes Pferdefleisch in einer Menge von über 1 % nachgewiesen und die Produktkennzeichnung deshalb als irreführend für den Verbraucher beurteilt wurde. Betroffen waren u. a. Fertigprodukte mit Hackfleischanteil oder mit Fleischstücken wie Lasagne und Burger sowie Babynahrung, Tütensuppen und Rohstoffe für Rind¬fleischprodukte. Insgesamt wurden über das RASFF ca. 80 Schnellwarnmeldungen kommuniziert, von denen auch Bayern in 15 Fällen betroffen war, die um¬fangreiche Ermittlungen bzw. Rücknahmen zur Folge hatten .

Überhöhte PAK-Gehalte in Tätowiermittel

2013 bearbeitete die LGL-Schnellwarnkontaktstelle 19 Vorgänge zu beanstandeten Tätowiermitteln aufgrund überhöhter PAK-Gehalte.
Bei der Herstellung von schwarzen Farbpigmenten für Tätowiermittel können bei Verbrennungsreaktio¬nen der darin enthaltenen Kohlenwasserstoffe erhöh¬te Gehalte an PAK entstehen. Nach Auffassung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) stellen Tätowiermittel mit einem Summengehalt an PAK von über 0,5 mg/kg bzw. einem Gehalt an Benz(a) pyren von mehr als 5 g/kg ein ernstes Risiko für die menschliche Gesundheit dar. Diese Beanstandungen wurden deshalb als RAPEX-Meldungen über das Schnellwarnsystem für gefährliche Verbraucherprodukte gemeldet.

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