Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a Nr. 1 und Nr. 2 LFGB

Rechtsverstöße durch Überschreitungen von gesetzlich normierten Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen sowie Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe

Hinweis: Die Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB beruht nicht auf einer behördlichen Einschätzung des Risikos weiterer künftiger Verstöße, die Information ist nicht als amtliche Warnung aufzufassen. Solche werden unter www.lebensmittelwarnung.de veröffentlicht.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Hier werden Rechtsverstöße veröffentlicht, die ab dem 1.5.2019 festgestellt werden. Einer Veröffentlichung gehen Untersuchungszeiten, Anhörungsfristen und möglicherweise einstweilige Rechtsschutzverfahren voraus.

Derzeit gibt es keine Eintragungen.