Gentechnisch veränderte Lebensmittel - Untersuchungsergebnisse 2007

Der Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen stieg im Jahr 2007 auf geschätzte 102 Mio. Hektar an. Weitgehend unverändert beschränkte sich der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf Sojabohnen, Mais, Baumwolle und Raps. In den USA werden unter anderem auch gentechnisch veränderte Zucchini, Papaya sowie Reis angebaut.

In der EU sind zahlreiche gentechnisch veränderte Pflanzen für den Import und die Verarbeitung in Lebensmitteln zugelassen. Werden gentechnisch veränderte Rohstoffe für die Produktion von Lebensmitteln verwendet, müssen sie gekennzeichnet werden. Durch molekularbiologische Analysen wird im Rahmen der Lebensmittelüberwachung die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungsvorschriften kontrolliert.

Untersuchungsergebnisse bei den Lebensmitteln

Insgesamt wurden 760 Lebensmittel untersucht. Neben einer Vielzahl an Reisproben (215) war ein Großteil der Proben aus Soja oder Mais hergestellt oder enthielt Soja oder Mais als Zutat (Sojaproben: 283, Maisproben: 132). Außerdem wurden 17 Rapsproben und 63 Papayafrüchte sowie Süßkartoffeln (21), Zucchini (22) und Blütenpollen (7) auf gentechnische Veränderungen untersucht.

Reis

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat, nachdem im Herbst 2006 bekannt wurde, dass mit gentechnisch verändertem Reis der Linie LL Reis 601 verunreinigter Langkornreis aus den USA in die EU gelangt war, ein nationales „Überwachungsprogramm LL 601“ initiiert. Ziel des Programms war, festzustellen, ob und in welchem Umfang LL Reis 601 oder Produkte daraus nach Deutschland verbracht worden sind.

Im Rahmen dieses Überwachungsprogramms untersuchte das LGL im Berichtsjahr 215 Reisproben. Bei den meisten Proben handelte es sich um Langkornreis überwiegend aus den USA. Die Proben wurden aus einer ansässigen Reismühle sowie aus verschiedenen Großmärkten, dem Einzelhandel und aus Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung entnommen. Insgesamt wurden in zwei Proben Langkornreis aus den USA geringe Spuren, das heißt kleiner als 0,05 %, von Reis LL 601 nachgewiesen. Zwei weitere Proben Langkornreis waren mit der in den USA zugelassenen Reislinie LL 62 in Spuren verunreinigt. Bis jetzt ist diese Reislinie in Europa nicht zugelassen, es wurde aber bereits ein Zulassungsantrag gestellt.

Von 19 auf Reis der Linie Bt 63, ein weltweit bisher nicht zugelassener Reis, untersuchten Proben Reisnudeln aus Asien war eine Probe aus dem Großhandel positiv. Bei Reiserzeugnissen wurden in größerem Umfang Baby- und Kindernahrungsmittel, einige Fertiggerichte und vereinzelt Nahrungsergänzungsmittel bzw. Reisstärke untersucht. Die Analysen ergaben keine positiven Befunde.

Im Falle von positiven Befunden informierte das LGL die zuständigen Behörden und teilte die Untersuchungsergebnisse über das Europäische Schnellwarnsystem (RASFF) anderen EU Mitgliedsstaaten mit. Insgesamt hatte dies umfangreiche Rückrufaktionen von Reisbeständen aus dem Handel zur Folge.

Soja

Der Schwerpunkt der Untersuchungen lag bei den Sojaprodukten auf „Sportlernahrung“ und Säuglingsnahrung auf der Basis von Sojaprotein sowie auf Tofu und Tofuerzeugnissen - bevorzugt aus Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, Sojateigwaren und Sojamilchprodukten. In insgesamt 122 Proben (43,1 %) konnte gentechnisch veränderte RoundupReadyTM-Soja nachgewiesen werden. In 85 dieser 122 Proben (69,7 %) war gentechnisch veränderte Soja in Spuren (unter 0,1 %) enthalten. In 16 der 122 Proben (13,1 %) wurden GVO -Anteile zwischen 0,1 und 0,9 % gefunden. Betroffen waren überwiegend Sportler- (Eiweißnahrung) und Säuglingsnahrung. Da keines der Produkte gekennzeichnet war, müssen gemäß den Bestimmungen des Artikel 12 Absatz 3 VOEGNr. 1829/2003 die Unternehmer den zuständigen Behörden nachweisen können, dass sie geeignete Schritte unternommen haben, um das Vorhandensein derartiger Materialien zu vermeiden. Bei zwei Proben (1,6 %) wurden Gehalte an RoundupReadyTM-Soja von über 0,9 % ermittelt, was aufgrund der fehlenden Kennzeichnung beanstandet wurde. Es handelte sich dabei um eine Probe „Figur Drink“ und einer Probe Soja-Tortellini. 19 Proben (15,6 %) konnten nicht quantifiziert werden, da wegen des hohen Verarbeitungsgrades der Produkte zu wenig geeignete Soja-DNA aus den Lebensmittelproben isolierbar war. Es war kein als „genetisch verändert“ gekennzeichnetes Erzeugnis im Handel zu finden.

Die Abbildung zeigt ein Säulendiagramm, in dem die Untersuchungsergebnisse für soja- und maishaltige Lebensmittel graphisch dargestellt sind.

Mais

Von 132 untersuchten maishaltigen Lebensmitteln waren neun (6,8 %) im Screeningtest positiv. In drei Fällen lag der GVO-Anteil unter 0,1 %, fünf Proben konnten auf Grund ihres hohen Verarbeitungsgrades nicht quantifiziert werden. Schwerpunkte der analysierten Produkte bildeten Maismehle und Maisgrieße, überwiegend aus dem Einzelhandel mit ausländischen Spezialitäten (z. B. Asialäden), Körnermais, und Knabbererzeugnisse aus Mais. Eine der Proben „Maismehl“ aus einem Asia-Shop enthielt über 0.9 % gentechnisch veränderten Mais der Linie „MON 810“. Mais „MON 810“ ist in Europa als Lebensmittel und Lebensmittelrohstoff zugelassen, darf aber nur entsprechend gekennzeichnet in Verkehr gebracht werden. Da eine Kennzeichnung fehlte, wurde das Maismehl beanstandet. Als „genetisch verändert“ gekennzeichnete Maisprodukte wurden nicht vorgelegt.

Raps

Insgesamt analysierte das LGL 17 Proben Raps aus bayerischen Ölmühlen auf gentechnische Veränderungen. In zwei Proben wurde RoundupReadyTM-Soja in Spuren nachgewiesen. Es könnte sich bei den Verunreinigungen um Stäube von Soja handeln, die z. B. aus Futtermitteln stammen. Den Raps betreffend ergaben sich keine Hinweise auf gentechnische Veränderungen.

Papaya

Im Berichtsjahr wurden 63 Proben Papayafrüchte aus Brasilien, Thailand und den USA untersucht. Keine der Früchte war gentechnisch verändert.

Süßkartoffeln

In den letzten Jahren gab es Freilandversuche in den USA mit gentechnisch veränderten Süßkartoffeln. Durch die gentechnischen Veränderungen sollen Herbizidtoleranz sowie Virus – und Pilzresistenz erzielt werden. Zulassungen wurden bisher keine erteilt. Mittels Screeningverfahren wurden insgesamt 21 Süßkartoffeln aus USA und Israel untersucht, ohne positiven Befund.

Zucchini

In den USA sind zwei gentechnisch veränderte Zucchinilinien für den Anbau und als Lebensmittel zugelassen, die Virusresistenzen aufweisen. Auch in einigen europäischen Ländern wurden bereits Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Zucchini durchgeführt. Bei den Untersuchungen von 22 überwiegend aus Marokko und der Türkei stammenden Proben ergaben sich keine positiven Befunde.

Trend

Im Vergleich zu 2006 ist festzustellen, dass die Zahl positiver Befunde 2007 bei Soja etwa konstant hoch geblieben ist. Waren 2004 noch 19 % sowie 2005 35,1 % der Soja enthaltenden Proben positiv, so waren es 2006 bereits 44,8 %. Im Jahr 2007 konnte in 43,1 % der sojahaltigen Lebensmittel RoundupReadyTM-Soja nachgewiesen werden. Bei Mais dagegen ist weiterhin keine Zunahme positiver GVO -Befunde zu beobachten.

2008 soll neben soja- und maishaltigen Lebensmitteln verstärkt auf in der EU nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Reis (KMD1), der sich in asiatischen Ländern im Versuchsanbau befindet, untersucht werden. Am LGL wurde dazu ein vom StMUG gefördertes Forschungsprojekt zur Entwicklung einer Nachweismethode durchgeführt.

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