Das Europäische Netzwerk für GVO Laboratorien (ENGL)
LGL ist aktives Mitglied des Netzwerks und in den Arbeitsgruppen des ENGL

Das Europäische Netzwerk für GVO Laboratorien (ENGL) wurde 2002 auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel gegründet. Alle Laboratorien in diesem Netzwerk sind mit der amtlichen Überwachung bzw. Analytik von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln sowie Saatgut beauftragt. Gegenwärtig sind knapp 100 Laboratorien aus 27 EU Mitgliedsstaaten, Norwegen, der Schweiz und der Türkei offiziell registrierte ENGL Mitglieder. Den Vorsitz des ENGL führt die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission (Joint Research Centre, JRC in Ispra/Italien).
Das LGL ist seit 2002 aktives Mitglied des Netzwerks und stellt einen (Dr. Sven Pecoraro) von zwei Stellvertretern Deutschlands in dessen Steuerungskomitee.

Aufgrund der hohen Komplexität der Gentechnik und der Analytik auf diesem Gebiet treten immer wieder - für die amtliche Überwachung relevante - Themenbereiche auf, die einer intensiven Betrachtung durch Experten bedürfen. Dies können beispielsweise Fragestellungen zum Nachweis von zugelassenen und nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO), den Möglichkeiten zum Nachweis von Kreuzungen von GVO (so genannte „Stacked Events“) oder aber dem Einsatz und der Anwendung von modernen neuen Verfahren wie der digitalen PCR (dPCR) sein. Hierzu werden regelmäßig Arbeitsgruppen gebildet. Die Europäische Kommission erteilt diesen Arbeitsgruppen jeweils ein klar definiertes Mandat über Inhalt und Ausrichtung der zu bearbeitenden Themen sowie über den angestrebten Zeitraum der Bearbeitung. Ziel ist es Übersichten, Empfehlungen und Leitlinien zu erarbeiten, die Fachleuten, Anwendern und Behörden als wichtige und kompetente Unterstützung in ihrer Arbeit auf dem Gebiet der Gentechnik dienen sollen.

Das LGL ist seit Jahren aktives Mitglied in diversen Arbeitsgruppen des ENGL. Im Folgenden werden exemplarisch drei Arbeitsgruppen aufgeführt, an denen das LGL beteiligt ist bzw. war. Das Mandat dieser Arbeitsgruppen wird erläutert und – soweit bereits vorliegend- werden die wichtigsten Ergebnisse kurz dargestellt.

1. Arbeitsgruppe zur Untersuchung von Saatgut auf gentechnisch veränderte Bestandteile (Working Group „Seed Testing“ – WG-ST)

Die Arbeitsgruppe hatte den Auftrag, für die Kommission der EU eine fundierte Übersicht zur Untersuchung von konventionellem Saatgut auf Kontaminationen mit gentechnisch veränderten Bestandteilen zu erstellen. Der Bericht sollte eine Bestandsaufnahme zur gegenwärtigen Praxis der GVO-Analytik bei Saatgut in den Mitgliedsstaaten der EU enthalten. Weiterhin sollte für die wichtigsten agronomisch relevanten Pflanzenarten dargestellt werden, wie der Aufwand bzw. die Kosten der Analytik mit der erreichbaren Nachweisgrenze zusammenhängen.
Die Bestandsaufnahme zur GVO-Analytik bei Saatgut in den Mitgliedsstaaten der EU ergab ein heterogenes Bild. In einigen Mitgliedsstaaten wird überhaupt kein reguläres GVO-Monitoring bei Saatgut durchgeführt, während in manchen Staaten für bestimmte Pflanzenarten bis zu 80 % des Saatguts untersucht wird. In Deutschland wird seit mehreren Jahren Saatgut regelmäßig auf gentechnisch veränderte Bestandteile kontrolliert. Dabei wird bei den Pflanzenarten Mais und Raps etwa 10 % des auf dem Markt befindliche Saatgut beprobt. In Bayern ist das LGL für diese Analytik zuständig (http://www.lgl.bayern.de/rubrikenuebergreifende_themen/gentechnik/saatgut_index.htm).
Für die Ermittlung des Verhältnisses von erreichbarer Nachweisgrenze zu Aufwand/ Kosten der Analytik wurde das sogenannte „Subsampling"-Verfahren zu Grunde gelegt. Bei dieser Methode wird die Saatgutprobe in Teilproben mit definierten Körnerzahlen aufgeteilt. Die Größe der Teilproben wird durch die Voraussetzung beschränkt, dass jede Teilprobe bei Vorliegen eines gentechnisch veränderten Korns in der Probe ein positives Ergebnis liefern muss. Die Nachweisgrenze des Analyseverfahrens kann durch Erhöhung der Gesamtzahl der untersuchten Samenkörner erniedrigt werden. Um niedrige Nachweisgrenzen zu erreichen, muss dabei auch die Anzahl der Teilproben erhöht werden. Da jede Teilprobe einzeln gemahlen und analysiert werden muss, erhöhen sich damit auch Aufwand und Kosten. Der Abschlussbericht enthält Tabellen und grafische Darstellungen, in denen Aufwand bzw. Kosten den erreichbaren Nachweisgrenzen der Testpläne gegenüber gestellt werden. Testpläne, bei denen etwa 3000 Samenkörner mit eine Nachweisgrenze von 0,1 % untersucht werden, bieten für die meisten agronomisch relevanten Pflanzenarten ein gutes „Preis-/Leistungsverhältnis“.

2. Arbeitsgruppe über die Anwendung der digitalen PCR für die GVO Analyse und anderen DNA Analysen (WG dPCR):

Die digitale PCR (dPCR) ist ein hochmodernes Verfahren, mit dem die Menge an Erbinformation (DNA) in einer Probe sehr genau bestimmt werden kann. Dies ist für die amtliche Untersuchung von Proben wesentlich, da nicht nur analytisch untersucht werden muss, ob eine gentechnische Veränderung vorliegt, sondern auch in welcher Menge gentechnisch verändertes Material vorhanden ist. Üblicherweise wird für eine solche Analyse die so genannte Real-time PCR eingesetzt. Dieses Verfahren ist seit Jahren etabliert und bewährt, hat jedoch im Vergleich zur dPCR auch einige Nachteile. Die Arbeitsgruppe befasst sich mit der Übertragung von Real-time PCR Verfahren auf das dPCR Format, mit der Anwendung der dPCR in anderen Bereichen als der GVO Analytik sowie der Definition von Leistungsparametern für dieses Verfahren.

3. Arbeitsgruppe über den Nachweis von Kreuzungen von GVO (WG IGSE)

Kreuzungen von GVO werden als "Stacked Events" bezeichnet. Dabei werden zwei gentechnisch veränderte (gv) Pflanzen gekreuzt. Das Ergebnis ist eine Pflanze, die beide gentechnischen Veränderungen der Ausgangspflanzen enthält. Diese Pflanze kann ihrerseits wieder mit einer weiteren gv Pflanze gekreuzt werden, wodurch sie eine dritte gentechnischen Veränderungen erhält. Solche Kreuzungen lassen sich weiter fortsetzen. Die Arbeitsgruppe sollte sich mit den Möglichkeiten und Grenzen befassen, wie in einer Untersuchungsprobe analytisch unterschieden werden kann, ob das vorliegende Material eine Kreuzung enthält, oder aber eine Mischung aus den ursprünglichen Ausgangslinien, die jeweils nur eine gentechnische Veränderung enthalten. Ansätze zur Entwicklung solcher Methoden und Analysestrategien wurden erarbeitet.

4. Arbeitsgruppe zu Nachweis, die Interpretation und Ergebnismitteilung von zugelassenen und nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Bestandteilen (Working Group „Detection, Interpretation and Reporting on the presence of authorised and unauthorised genetically modified materials“ – WG DIR)

Die Arbeitsgruppe hatte den Auftrag, für die Kommission der EU ein fundierte Übersicht über den Nachweis, die Interpretation und Ergebnismitteilung von zugelassenen und nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Bestandteilen zu erstellen. Der Bericht sollte eine Überarbeitung und Erweiterung eines bereits 2011 veröffentlichten Dokuments ("Overview on the detection, interpretation and reporting on the presence of unauthorised genetically modified materials"; http://gmo-crl.jrc.ec.europa.eu/ENGL/docs/WG-UGM-Report.pdf) über den Nachweis, die Interpretation und Ergebnismitteilung nicht zugelassene GVO beinhalten, sowie die neuesten Informationen und technischen Entwicklungen auf diesem Gebiet beleuchten. Sowohl Interpretationshilfen im Rahmen von Analysegängen, als auch verschiedene Strategien zum Nachweis zugelassener und nicht zugelassener GVO sollten beschrieben und erläutert werden. Der Bericht dient damit als Grundlage für eine Harmonisierung der amtlichen Überwachung von (gv) Lebensmitteln und Futtermitteln in Europa.

Die Mandate, Abschlussberichte der ENGL Arbeitsgruppen sind über die Internetadresse http://gmo-crl.jrc.ec.europa.eu/ENGL/ENGL-working-groups.html abrufbar.