Entwicklung und Standardisierung von Methoden (gemäß § 64 LFGB)

Aktivitäten der bundesdeutschen Arbeitsgruppe und die Methoden des LGL

Arbeitsgruppe "Nachweis gentechnischer Verfahren im Lebensmittelsektor"

Unter Federführung des Bundesinstituts für Risikoforschung (BfR) wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, der Vertreter der Lebensmittelüberwachung, verschiedener Bundesbehörden, der Wissenschaft und der beteiligten Wirtschaft angehören (AG "Nachweis gentechnischer Verfahren im Lebensmittelsektor. Entwicklung und Standardisierung von Methoden gemäß § 64 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) [früher § 35 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG)]. Als Beobachter sind u. a. das Deutsches Institut für Normung (DIN) und der Arbeitskreis Gentechnische Überwachungsbehörden des Länderausschusses Gentechnik beteiligt. Durch diese breit gefächerte Kooperation sollen Parallelentwicklungen vermieden werden und ein weites Methodenspektrum für den Nachweis gentechnischer Veränderungen in Lebensmitteln geschaffen werden. Im Hinblick auf einen routinemäßigen Einsatz in der Lebensmittelüberwachung müssen derartige Methoden standardisiert werden.

Standardisierung der Methoden

Im Rahmen der Standardisierung der Methoden ist die Durchführung von Ringversuchen erforderlich, die durch das BfR koordiniert werden. Den am Ringversuch teilnehmenden Laboratorien werden die genauen Durchführungsprotokolle und die erforderlichen Materialien zur Verfügung gestellt. In den Ringversuchen werden in der Regel 10 kodierte Proben in verschiedenen Analysen untersucht und qualitativ und quantitativ als "gentechnisch verändertes Material enthaltend" (mit Angabe des quantitativen GVO-Anteiles) oder "gesuchte gentechnische Veränderung nicht nachweisbar" beurteilt werden.

Die in Ringversuchen validierten Methoden werden im Rahmen der Amtlichen Methodensammlung gemäß § 64 LFGB zur Verfügung gestellt. Die Arbeitsgruppe hat weltweit die erste standardisierte Methode zum Nachweis gentechnisch veränderter Lebensmittel etabliert. Inzwischen hat sich auf der europäischen Ebene eine analoge Arbeitsgruppe (CENTC 275/WG11 „Genetically modified foodstuffs“) konstituiert.

Etablierung von Methoden am LGL

Am LGL wurden verschiedene Untersuchungsmethoden zum Nachweis gentechnischer Veränderungen etabliert. Die Methoden stammen überwiegend aus folgenden Quellen:

a) Amtliche Methodensammlung nach § 64 LFGB

b) DIN/ISO Normen

c) Methoden, die durch das Gemeinschaftsreferenzlabor der EU (CRL) und dem Europäischen Netzwerk für GVO Laboratorien (ENGL) validiert wurden

Untersuchungen von amtlichen Proben auf gentechnische Veränderungen

RoundupReady®- Sojabohnen

Die RoundupReady® (RR)-Sojabohnen (Monsanto, USA) sind resistent gegenüber dem Breitbandherbizid Glyphosat (Roundup®). Glyphosat hemmt die EPSP-Synthase, ein Schlüsselenzym der aromatischen Aminosäuren-Biosynthese. Die transformierten Sojabohnen, denen ein bakterielles EPSP-Synthase-Gen übertragen wurden, sind gegen dieses Herbizid resistent.

Herbizidtoleranter bzw. insektenresistenter Mais

Viele der zugelassenen Maislinien (z. B. Bt 11, DAS 1507, MON 810, NK 603) sind durch die gentechnische Veränderung (Einbau eines Toxin-Gens aus dem Bakterium Bacillus thuringiensis) resistent gegen den Befall eines Schadinsektes, den Maiszünsler.

Die Maislinie T 25 ist durch ein zusätzliches Gen (Phosphinothricin-Acetyltransferase [pat]) resistent gegen das Breitbandherbizid Glufosinat-Ammonium.

Virusresistente Papaya

Seit dem erstmaligen Entdecken eines in der EU nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organsimus (Papaya) durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) im Jahr 2004 werden routinemäßig Papaya Proben auf gentechnische Veränderungen untersucht. Die gentechnische Veränderung bezieht sich auf die Resistenz der in den USA (Hawaii) angebauten Pflanze gegen das Papaya Ring Spot Virus (PRSV).

Herbizidtoleranter Raps

In Europa sind als Lebensmittel Verarbeitungsprodukte (raffinierte Öle und Zusatzstoffe) von wenigen gentechnisch veränderten Rapslinien zugelassen (z. B. GT 73, T 45). Diese Rapslinien besitzen Herbizidtoleranz. Da in Ölen aufgrund des hohen Verarbeitungsgrades keine DNA mehr isoliert werden kann, wird im Rahmen der Überwachungstätigkeit am LGL Rapssaat auf eine mögliche gentechnische Veränderung hin untersucht.

Herbizidtoleranter und insektenresisitenter Reis

Im Jahr 2006 wurden in Europa in Reisproben Spuren von nicht zugelassenem gentechnisch veränderten Reis aus den USA und Asien gefunden. Diese Reislinien besitzen Herbizidtoleranz bzw. Insektenresisitenz. Das LGL verfügt als eines von wenigen Laboren in Deutschland über entsprechendes Referenzmaterial für den analytischen Nachweis.

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