Bestrahlung von Lebensmitteln: Untersuchungsergebnisse 2013

Obwohl viele internationale Experten die Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen (Elektronen-, Gamma- oder Röntgenstrahlen) zur Konservierung befürworten, findet diese Möglichkeit zur Keimreduktion in Deutschland kaum Akzeptanz. Hier ist dieses Verfahren zur Keimreduzierung auch nur für Kräuter und Gewürze und über eine Ausnahmegenehmigung für tiefgefrorene Froschschenkel zulässig. Andere europäische Staaten oder auch Drittländer wie China und die Türkei nutzen diese Methode dagegen wesentlich großzügiger. Dort dürfen viele weitere Lebensmittel wie zum Beispiel Nahrungsergänzungsmittel, getrocknete Fische oder Shrimps bestrahlt werden. Nach der Lebensmittelbestrahlungsverordnung muss in Deutschland bzw. in der EU die Behandlung mit ionisierenden Strahlen auf jeden Fall gekennzeichnet werden. Die Angabe „bestrahlt“ oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt“ muss bei Kräutern und Gewürzen in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung und bei zusammengesetzten Lebensmitteln in Fertigpackungen im Verzeichnis der Zutaten bei der betreffenden Zutat erfolgen. 2013 untersuchte das LGL 840 Lebensmittelproben auf eine Behandlung mit ionisierenden Strahlen (siehe Tabelle 1). Es handelte sich insbesondere um Produkte, bei denen eine Bestrahlung möglich oder wahrscheinlich ist oder deren Herkunft auf eine Bestrahlung hindeutet.

Tabelle 1: Bestrahlungsnachweis in Lebensmittel
Lebensmittel wichtige Herkunfts- länder Anzahl ohne Beanstandung Anzahl bestrahlter Proben mit fehlender Kennzeichnung Anzahl Proben mit unerlaubter Bestrahlung
Fleisch, Fleischprodukte Deutschland, Europa 109
Fisch, auch getrocknet Europa, Türkei, Deutschland, Asien 28 1
Krustentiere, Schalentiere Europa, Asien, Neuseeland, 72
Ölsaaten, Nüsse Südamerika, USA, Europa 30
Trockenobst Europa, Südamerika, Südafrika 38
Frisches, getrocknetes Gemüse Deutschland, Europa, Asien, Südafrika 53 1
getrocknete Pilze Europa, Asien 47
Instantgerichte, -soßen Asien, Türkei, Europa 43
Fertiggerichte Deutschland, Europa 3
Getreide und Getreideerzeugnisse Deutschland, Europa 9
Früchte Europa, Südamerika, Südafrika 31
Kräuter, Gewürze Türkei,Asien, Europa, Südamerika 220 2
Tee, Teeerzeugnisse Türkei, Asien, Europa 83 1
Nahrungsergän- zungsmittel Deutschland, Europa, USA 66 3
Gesamt 832 3 5

Wie häufig sind Gewürze und Kräuter bestrahlt?

Insgesamt waren lediglich zwei Gewürzmischungen türkischer bzw. unbekannter Herkunft und eine Pfefferminzteeprobe aus der Türkei bestrahlt, aber nicht entsprechend gekennzeichnet. Bei vier Trockensuppen aus der Türkei waren die Gewürze in der Zutatenliste korrekt als „bestrahlt“ gekennzeichnet. Unrechtmäßig bestrahlt waren drei Nahrungsergänzungsmittel bzw. deren Inhaltsstoffe, eine Probe getrocknete Stachelmakrele aus Thailand und eine Trockengemüsemischung. Bei allen weiteren untersuchten Lebensmitteln, von denen 96 Proben aus ökologischem Anbau stammten, wies das LGL keine Bestrahlung nach.

Fazit

Die Beanstandungsquote für nicht korrekt gekennzeichnete Lebensmittel von 0,4 % und der Anteil von unzulässig bestrahlten Proben von ebenfalls unter 1 % entsprechen den Ergebnissen der Vorjahre. Im Vergleich dazu lag die durchschnittliche Beanstandungsquote für die gesamte EU 2012 bei 2,4 %.

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