Bestrahlung von Lebensmitteln: Untersuchungsergebnisse 2010

Obwohl viele internationale Experten die Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen (Elektronen-, Gamma- oder Röntgenstrahlen) zur Konservierung befürworten, wird diese Möglichkeit zur Keim-reduktion in Deutschland kaum akzeptiert. Andere europäische Staaten oder auch Drittländer wie China und die Türkei nutzen diese Methode häufig. Dort dürfen viele Lebensmittel wie zum Beispiel getrocknete Getreideflocken, Gemüse, Geflügel und Shrimps bestrahlt werden. In Deutschland ist die Lebensmittel-bestrahlung gemäß der Lebensmittelbestrahlungs-verordnung (LMBestrV) jedoch nur für Kräuter und Gewürze und seit 2006 auch für importierte tiefgefrorene Froschschenkel zugelassen. Die Behandlung mit ionisierenden Strahlen muss gekennzeichnet werden. Die Angabe „bestrahlt“ oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt“ hat bei Kräutern und Gewürzen in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung und bei zusammengesetzten Lebensmitteln in Fertigpackungen im Verzeichnis der Zutaten bei der betreffenden Zutat zu erfolgen. 2010 untersuchte das LGL insgesamt 755 Lebensmittelproben auf eine Behandlung mit ionisierenden Strahlen (siehe Tabelle), insbesondere Produkte, bei denen eine Bestrahlung möglich oder wahrscheinlich ist oder deren Herkunft auf eine Bestrahlung hindeutet. Durch diese risikoorientierte Probenahme ist die Zahl der Beanstandungen nicht repräsentativ für die im Handel befindlichen Lebens-mittel. Lediglich bei einer Kräuterteeprobe und einer Probe Liebstöckel konnte eine Bestrahlung nachgewiesen werden, die nicht entsprechend gekennzeichnet war. Unzulässig bestrahlt waren drei Nahrungsergänzungsmittel beziehungsweise deren Inhaltstoffe: eine getrocknete Garnelenprobe aus China und eine getrocknete Tintenfischprobe, ebenfalls aus China. In den vergangenen Jahren fielen bei der Untersuchung von Lebensmitteln auf Bestrahlung immer wie-der bestrahlte Instantsuppen aus der Türkei auf, die ohne die vorgeschriebene Kennzeichnung im Handel waren. Bei einer am LGL durchgeführten Schwerpunktuntersuchung von insgesamt 29 Proben Fisch,

Trockensuppen und Gewürzen von türkischen Groß-und Einzelhändlern wurden 2010 keine Kennzeichnungsmängel festgestellt. Bei elf Proben Trockensuppen waren die Gewürze im Zutatenverzeichnis korrekt als bestrahlt gekennzeichnet. Bei den anderen Proben konnte keine Bestrahlung nachgewiesen werden.

Lebensmittel zum Bestrahlungsnachweis
Lebensmittel wichtige Herkunfts- länder Anzahl ohne Beanstan- dung Anzahl bestrahlter Proben mit fehlender Kennzeichnung Anzahl Proben mit unerlaubter Bestrahlung
Eiprodukte Deutschland, Niederlande 25
Fleisch,
Fleischprodukte
Deutschland, Europa 88
Fisch,
auch getrocknet
Europa, Deutschland 33
Krustentiere, Schalentiere Europa, Asien, Neuseeland, Kanada 51 2
Ölsaaten,
Nüsse
Südamerika, USA, Europa 26
Getreide,
-erzeugnisse
Europa 17
Frisches, getrocknetes Gemüse Deutschland, Europa, Asien, Südafrika 33
getrocknete
Pilze
Europa, Asien 32
Instantgerichte,
-soßen
Asien, Türkei 52
Fertiggerichte Deutschland, Europa 5
Trockenfrüchte,
Früchte
Europa, Südamerika, Südafrika 56
Kräuter,
Gewürze
Asien, USA, Südamerika 230 1
Tee,
Teeerzeugnisse
Asien, Europa 58 1
Nahrungsergän-
zungsmittel
Deutschland, Europa, USA 42 3
gesamt 748 2 5

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