Mykotoxine in Lebensmitteln – Untersuchungsergebnisse 2008

Im Berichtsjahr 2008 führte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) 2.375 Untersuchungen auf verschiedene Mykotoxine in Lebensmitteln und Organproben durch (siehe unten).

Milch, Milcherzeugnisse und Organproben

In Lebensmittel tierischer Herkunft gelangen Mykotoxine nur durch kontaminierte Futtermittel ("carry over"). Sie reichern sich vor allem in Innereien an. Von Afla B1 ist bekannt, dass es im Tier in Afla M1 umgewandelt wird und als solches in die Milch übergeht. Bei den Untersuchungen von 32 Organproben (Leber von Mastrindern, Fischen und Geflügel sowie Niere von Schweinen) im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) waren in 31 Proben Afla B/G, ZEA und OTA nicht nachweisbar. Lediglich in einer Probe Schweineniere fand das LGL 2,2 µg/kg OTA. Die Untersuchungen von 23 Rohmilchproben sowie 26 Sahnejoghurtproben und neun Proben Joghurt aus Schafmilch auf Afla M1 ergaben ebenfalls keinen positiven Befund.

Gewürze und Senf

Von den im Rahmen des bundesweiten Überwachungsprogramms und risikoorientiert entnommenen 50 Gewürzproben lagen die Gehalte an OTA deutlich unterhalb des zum 1. Januar 2010 geplanten Höchstgehalts von 15 µg/kg. In 15 Senfproben (sechs süße, fünf mittelscharfe, vier scharfe) waren keine Afla B/G nachweisbar.

Schalenfrüchte, getrocknete Feigen und Erzeugnisse daraus

Insbesondere Haselnüsse, Erdnüsse, Pistazien, Feigen und Mandeln sind häufig mit Aflatoxinen belastet. Diese Lebensmittel und Erzeugnisse mit einem wesentlichen Anteil (ab 10 %) davon unterliegen deshalb bei Einfuhr in die EU einer Vorführpflicht mit länderspezifischen Probenquoten. Die zulässigen Höchstgehalte betragen 2 µg/kg für Afla B1 und 4 µg/kg für die Summe der Afla B/G. Im Vergleich zum Vorjahr verdoppelte sich die Anzahl der Haselnussproben. Während der Anteil an Höchstmengenüberschreitungen bei Haselnüssen (10 %) und Feigen (39 %) nahezu gleich blieb, nahmen die durchschnittlichen Gehalte an Aflatoxinen um das zwei- bis dreifache ab (vergleiche Tabelle 1). Die vom LGL beanstandeten Partien stammten aus der Türkei und wurden an den Eingangszollstellen zurückgewiesen. Zusätzlich zu den Importproben untersuchte das LGL Erdnussbutter und Walnüsse im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung auf Afla B/G (vergleiche Tabelle 1).

Tabelle 1: Afla B1 und Afla B/G in Schalenfrüchten, getrockneten Feigen und Erzeugnissen daraus
Lebensmittel Proben­zahl Anzahl über dem Höchst­wert Wertebereich Afla B1 [μg/kg] Wertebereich Afla B/G [μg/kg]
Haselnüsse 133 13 u. B. – 14,6 u. B. – 16,4
Haselnusspasten 10 0 0,3 – 1,1 0,8 – 2,4
Haselnusscreme 1 0 u. B. 0,1
Feigen 23 9 u. B. – 45 u. B. – 105
Erdnüsse 2 0 u. B. u. B.
Pistazien  6 1 u. B. – 4,2 u. B. – 4,5
Mandeln 1 0 u. B. u. B.
Importe gesamt 176 23
Erdnussbutter 57 4 u. B. – 5,4 u. B. – 7,7
Walnüsse 8 0 u. B. u. B.
u. B. = unterhalb der Bestimmungsgrenze

Lakritze und Schokolade

In insgesamt 25 Lakritzproben wies das LGL bei drei Proben (12 %) einen bestimmbaren Gehalt an OTA nach. Der Maximalgehalt betrug 0,69 µg/kg, welcher unter Bezug auf den Süßholzextraktanteil (3 %) immer noch deutlich unterhalb des für die EU diskutierten Höchstgehalts von 80 µg OTA je kg Süßholzextrakt lag. In 30 Schokoladenproben (fünf Sahne-, sieben Milch- und 16 Schokoladen mit Qualitätshinweis, eine Schokolade mit Zusätzen, eine zartherbe Schokolade) hat das LGL entweder kein OTA nachgewiesen oder Gehalte von maximal 0,7 µg/kg festgestellt. Die 2008 untersuchten Schokoladen waren somit ebenso wie in 2007 nur in Spuren mit OTA belastet.

Fruchtsäfte und fruchtsafthaltige Erzeugnisse

Von den insgesamt 296 auf PAT untersuchten Proben waren 223 (75 %) unbelastet. In 73 Proben ermittelte das LGL messbare Gehalte über 5 µg/kg. Der zulässige Höchstwert von 50 µg/kg wurde von keiner Probe überschritten. Sechs von 31 untersuchten Bio-Fruchtsäften (19 %) wiesen messbare Patulingehalte auf, der Höchstgehalt von 13 µg/kg fand sich in einem Apfelsaft. Bei den 148 konventionell erzeugten Produkten war in 64 % der Proben Patulin nicht nachweisbar. Der höchste Gehalt lag bei 25 µg/kg in einem Apfelsaft (vergleiche Tabelle 2).

Tabelle 2: Patulin in Fruchtsäften beziehungsweise fruchtsafthaltigen Erzeugnissen
Lebensmittel Probenzahl Anzahl über dem Höchstwert Schwankungsbreite (μg/kg)
Apfelsäfte 124 0 u. B. – 25
Birnensäfte 16 0 u. B. – 11
Karottensäfte 18 0 u. B. – 9
Tomatensäfte 10 0 alle u. B.
Orangensäfte 6 0 alle u. B.
Grapefruitsäfte 4 0 alle u. B.
Zitronensäfte 4 0 alle u. B.
Mehrfruchtsäfte 25 0 u. B. – 7
Apfelschorlen 54 0 u. B. – 18
Mehrfruchtsaftschorlen (auch Brennwert reduziert) 17 0 u. B. – 10
Fruchtsaftgetränke 18 0 u. B. – 6
Gesamt 296 0
u. B. = unterhalb der Bestimmungsgrenze

Bier

Insgesamt 31 Bierproben (25 helle und dunkle Weizen-Starkbiere und sechs untergärige Starkbiere) untersuchte das LGL auf DON und OTA. DON war bei 23 Proben nicht messbar. Der Maximalgehalt wurde in einer Probe hellem Weizenbockbier mit 131 µg/kg bestimmt. Unter Berücksichtigung eines Verarbeitungsfaktors konnte bei dieser Probe zwar von einer erhöhten, aber noch nicht von einer unzulässigen Belastung des Rohgetreides ausgegangen werden. Gegenüber anderen im letzten Jahr untersuchten Biersorten ist die Belastung an DON aufgrund der höheren Getreidemenge bei Starkbieren erwartungsgemäß etwas höher. OTA wurde wie im Vorjahr nur in Spuren von durchschnittlich 0,01 µg/kg gefunden, der Maximalgehalt betrug 0,21 µg/kg.

Getreide und Getreideerzeugnisse

Das LGL untersuchte im Berichtsjahr 20 Proben Reis aus Großküchen und Einzelhandel auf Afla B/G. Abgesehen von einer Probe, die lediglich eine Spur Afla B1 (0,2 µg/kg) enthielt, waren alle Proben unbelastet. Anlässlich positiver Befunde im vergangenen Jahr wurden 63 Proben Speiseweizenkleie auf DON untersucht. Von 35 Proben aus konventioneller Erzeugung enthielten 27 Proben Gehalte an DON von 60 bis 471 µg/kg; von 28 Proben aus ökologischer Erzeugung enthielten 17 Proben Gehalte von 54 bis 478 µg/kg. Alle Proben lagen somit unterhalb der Höchstmenge von 750 µg/kg. Im Rahmen eines Forschungsprojektes hat das LGL insgesamt 152 Maiserzeugnisse (68 aus ökologischer und 84 aus konventioneller Erzeugung) auf eine Mehrfachbelastung mit 40 Mykotoxinen, darunter Trichothecene des Typs A (z. B. T-2/HT-2-Toxin), des Typs B (z. B. DON), FUM, Afla B/G, OTA, ZEA untersucht. Die Proben wurden aus Mühlen und Zentrallagern von Herstellern, Importeuren sowie im Einzelhandel entnommen. Bei einer Probe Erdnussflips (Hauptbestandteil Maisgrieß) war mit einem Gehalt an DON von 781 µg/kg der zulässige Höchstgehalt von 500 µg/kg überschritten. Im Vergleich zu den übrigen Getreidearten sind Mais und demzufolge Maiserzeugnisse mit verschiedenen Mykotoxinen belastet. Sie werden daher künftig vermehrt in die Überwachung miteinbezogen. Der Vergleich zwischen ökologischer und konventioneller Anbauweise ergab bei oben genannten Produkten (Tabelle 3) eine tendenziell geringere Belastung von Öko-Produkten mit ZEA und DON. Das LGL untersuchte zusätzlich 33 Maisprodukte (Maismahlerzeugnisse, Knabbererzeugnisse, Teigwaren auf Maisbasis) auf FUM. Lediglich bei einer Probe Maisgrieß lag der FUM-Gehalt im Bereich der Höchstmenge.

Tabelle 3: Mehrfachbelastung bei Maiserzeugnissen (Forschungsprojekt)
Lebensmittel Anbauweise (Probenzahl) Wertebereich [μg/kg]
DON ZEA S FUM S Afla B/G S T-2 und HT-2
Maismahlerzeugnisse konventionell (28) u. B. – 1.275 u. B. – 190 u. B. – 703 u. B. – 1,0 0,1 – 37
ökologisch (35) 8,2 – 0.572 u. B. – 56 u. B. – 738 u. B. – 0,6 u. B. – 38
Maisteigwaren konventionell (20) u. B. – 324 u. B. – 9,5 u. B. – 1.025 u. B. – 2,0 u. B. – 6,3
ökologisch (17) u. B. – 455 u. B. – 6,1 u. B. – 681 u. B. – 2,0 u. B. – 6,8
Cornflakes konventionell (16) u. B. – 290 u. B. – 9,9 u. B. – 42 u. B. – 0,18 u. B. – 6,8
ökologisch (13) u. B. – 173 u. B. – 4,2 u. B. – 38 u. B. – 1,8 u. B. – 35
sonstige Mahlprodukte konventionell (20) u. B. – 781 u. B. – 22 u. B. – 135 u. B. u. B. – 25
ökologisch (3) 24 – 242 u. B. – 14 u. B. – 231 u. B. – 0,2 0,1 – 5,1
u. B. = unterhalb der Bestimmungsgrenze

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